Vier Wochen Probezeit für ePA |
Nach dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sollen alle gesetzlich Versicherten Anfang 2025 eine E-Akte von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen – es sei denn, man lehnt es für sich ab. / Foto: picture alliance / Jörg Carstensen
Zentral sei, dass zum Zeitpunkt der Behandlung künftig alle Daten vorhanden seien, die man brauche, sagte der SPD-Politiker am Dienstag in Berlin. Das sei jetzt noch »die absolute Ausnahme». Nach dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), das seit März in Kraft ist, sollen alle gesetzlich Versicherten Anfang 2025 eine E-Akte von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen – es sei denn, man lehnt es aktiv für sich ab.
Anlaufen soll das Großprojekt ab 15. Januar 2025 zunächst in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg. Voraussichtlich vier Wochen später soll die ePA bundesweit für Patienten, Praxen, Kliniken und Apotheken nutzbar sein. Als wählbares Angebot wurden die E-Akten bereits 2021 eingeführt, bisher werden sie aber kaum verwendet.
Lauterbach sagte, die Menschen würden die Vorzüge schnell kennenlernen. Wenn digitale Daten da seien, könnten Patienten sich Befunde und Werte auch durch Sprachmodelle mit künstlicher Intelligenz gut erklären lassen, erläuterte Lauterbach.
Mit Blick auf die Sicherheit machte der Minister deutlich, dass die Daten getrennt gelagert seien, so dass mögliche Angreifer nur in die »Datenkapsel« eines Patienten hineinkämen. Ein Einbruch in den gesamten deutschen Datensatz sei nicht möglich.