Vier Prozent mehr Gehalt für Boots-Apotheker |
Melanie Höhn |
02.10.2025 15:30 Uhr |
Wer nach der vierprozentigen Lohnerhöhung unterhalb der neuen Mindestlohnschwelle bleibt, kann laut Gewerkschaft mit einer weiteren Lohnerhöhung rechnen, um die Schwelle zu erreichen. / © Imago Images/Westend61
Die Pharmacists' Defence Association (PDA) und die Apotheken- und Drogeriekette Boots haben sich im Rahmen der Tarifverhandlungen 2025 auf eine Gehaltserhöhung von vier Prozent für anspruchsberechtigte Apothekerinnen und Apotheker der britischen Kette geeinigt. Das gab die Gewerkschaft am 30. September bekannt, wie »Chemist+Druggist«, ein Magazin für Apotheken und Großhandel im Vereinigten Königreich, berichtet.
Alle anspruchsberechtigten Apotheker erhalten demnach die Gehaltserhöhung mit Wirkung zum 1. November, hieß es. Zusätzlich zur vierprozentigen Gehaltserhöhung gab die PDA bekannt, dass alle qualifizierten Apotheker, die seit über 10 Jahren bei Boots arbeiten, ab nächstem Monat mindestens 55.650 Pfund pro Jahr auf Vollzeitäquivalentbasis (VZÄ) erhalten.
Auch Filialleiter von Apotheken erhalten eine Gehaltserhöhung: Das jährliche Mindestgehalt steigt auf 57.200 Pfund VZÄ für kleine Filialen, 60.000 Pfund für mittlere Filialen und 65.000 Pfund für große Filialen, hieß es weiter.
Wer nach der Lohnerhöhung unterhalb der neuen Mindestlohnschwelle bleibt, kann laut Gewerkschaft mit einer weiteren Lohnerhöhung rechnen, um die Schwelle zu erreichen. Diese tritt ebenfalls im nächsten Monat in Kraft.
Weitere vereinbarte Änderungen bei Gehalt und Sozialleistungen sind unter anderem ein Mindestgehalt von 43.520 Pfund VZÄ pro Jahr für Apothekerinnen und Apotheker mit einjähriger Berufsausbildung oder die Schaffung von Grundsätzen für angemessene Reisemöglichkeiten, um Vertretungsapotheker zu unterstützen und die unternehmensweite Einheitlichkeit zu verbessern
Die PDA erklärte, dass Apotheker und Filialleiter Anspruch auf die Gehaltserhöhungen hätten, wenn sie »qualifizierte Mitglieder der Tarifeinheit sind, am 1. November 2025 beschäftigt sind und sich nicht in der Kündigungsfrist befinden«. Sie seien jedoch nicht anspruchsberechtigt, wenn sie am oder seit dem 1. August 2025 in die Apotheke eingetreten sind oder eine Gehaltserhöhung erhalten haben, Ende 2025 als »leistungsschwach« eingestuft wurden oder sich in der Apothekenausbildung befinden.
Für die neuen Mindestgehälter basiere die Vollzeitbeschäftigung auf 40 Stunden pro Woche, so die PDA weiter. Die Organisation erklärte, die Einigung sei das Ergebnis »produktiver Diskussionen« und unterstreiche die entscheidende Rolle der Apotheker bei Boots bei der Bereitstellung einer zugänglichen Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung.