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Anhörung im Gesundheitsausschuss

Viel Kritik für verpflichtenden Notfallbotendienst

Bei der gestrigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags hat die ABDA einen verpflichtenden Notfallbotendienst klar abgelehnt, weil es eine »unzumutbare wirtschaftliche Belastung« für die Apotheken sei und es keinen Bedarf dafür gebe. Der GKV-Spitzenverband überraschte mit neuen Ideen zur Arzneimittelversorgung und forderte einen objektiven Maßstab für den Botendienst-Einsatz. 
Melanie Höhn
01.12.2022  09:00 Uhr

Der Gesundheitsausschuss des Bundestage hat sich gestern mit dem Thema Apotheken-Botendienst beschäftigt. Laut Antrag der AfD-Fraktion würden Botendienste den Patientinnen und Patienten einen schnelleren Zugriff auf wichtige Arzneimittel als der Versandhandel bieten. Um diese Versorgungsmöglichkeit zu erhalten, brauche der Botendienst eine wirtschaftliche Basis, die gleichzeitig dazu beitrage, die Präsenzapotheken in der Fläche zu erhalten. Die AfD-Abgeordneten fordern konkret, eine Verordnungsfähigkeit für Notfall-Botendienste in der ambulanten Versorgung zu schaffen und die Anlieferung pauschal zu honorieren. Die Honorierung soll sich je nach Radius um die Apotheke richten.

Für »nicht zielführend« hält ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening eine honorierte ärztliche Verordnung eines Notdienstes. »Wenn ein ärztlich verordneter Botendienst für den Notdienst möglich wäre, würde dies bedeuten, dass Apotheken in einem Notdienst permanent ein Fahrzeug und Personal vorhalten müssen«, sagte sie im Ausschuss. Dies führe jedoch zu einem Kontrahierungszwang: »Ich könnte meine Apotheke nicht verlassen, weil ich Notdienst habe, könnte aber auch den Botendienst nicht ausführen, weil ich kein Personal vorhalten kann«, erklärte sie. »Das wäre eine überbordende Belastung und ich weiß nicht, ob die Gesetzliche Krankenversicherung oder der Gesetzgeber dazu bereit wären, diese Vorhaltekosten zu finanzieren«. Zudem sei die erwartbare Häufigkeit vermutlich so gering, dass grundsätzlich keine Verhältnismäßigkeit bestünde, daher gebe es keinen Bedarf dafür. »Ein erheblicher Anteil der Patienten, die einen Notfallbedarf an Arzneimitteln haben, können durch Apotheken versorgt werden, ohne dass zuvor ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss«, hieß es in der Vorab-Stellungnahme der ABDA zu diesem Thema.

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