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GKV-Finanzen

vfa dringt auf Übernahme versicherungsfremder Leistungen

Eine Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund kann die Kassen entlasten, ist im Koalitionsvertrag aber nicht vorgesehen. Der Herstellerverband vfa dringt auf eine Änderung.
Cornelia Dölger
23.06.2025  10:30 Uhr
vfa dringt auf Übernahme versicherungsfremder Leistungen

Im Ergebnispapier der Arbeitsgruppe Gesundheit war die geplante Übernahme von Behandlungskosten von Bürgergeldempfängern durch den Bund noch zu finden, im schwarz-roten Koalitionsvertrag nicht mehr. Gleichwohl ist die Finanzierung durch die Kassen umstritten – und ihr Wechsel in die Bundeszuständigkeit wird stets zuvorderst gefordert, wenn es um die nötige Entlastung der Kassen geht. Zuletzt hatte auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in einem Interview laut darüber nachgedacht, dass diese Kosten vollständig über den Bundeshaushalt finanziert werden sollten.

Die Pharmaindustrie, genauer: die forschenden Pharmaunternehmen, sehen das ähnlich. Wie Han Steutel, Vorsitzender des Verbands der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa), in einer Mitteilung betonte, sei »die vollständige Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen – wie die GKV-Beiträge von Bürgergeldbeziehenden - notwendig«.

Die Lage der Kassen sei indes nach wie vor angespannt – auch wenn zuletzt ein Überschuss erzielt worden sei, so Steutel.  Die Belastung durch versicherungsfremde Leistungen sei »enorm«, hinzu kämen eine schwächer werdende Einnahmebasis und ineffiziente Strukturen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte die Finanzergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung für das erste Quartal 2025 vorgelegt. Demnach stiegen die Arzneimittelausgaben im ersten Quartal um rund 6 Prozent und blieben damit unter dem allgemeinen Anstieg der Leistungsausgaben der GKV. 

BMG: Überschüsse sollen Reserven auffüllen

Laut BMG  erzielten die 94 gesetzlichen Krankenkassen  in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres einen Überschuss in Höhe von 1,8 Milliarden Euro erzielt. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen demnach zum Quartalsende rund 3,6 Milliarden Euro. Dies entspricht 0,1 Monatsausgaben und somit nur der Hälfte der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve in Höhe von 0,2 Monatsausgaben. Wie das BMG betonte, dienten die Überschüsse der Krankenkassen damit vorrangig der Auffüllung ihrer Finanzreserven auf das gesetzliche Mindestniveau.

Die Gesundheitsministerin goss auch gleich Wasser in den Wein. »Die guten Zahlen täuschen. Der Überschuss der gesetzlichen Krankenkassen im ersten Quartal 2025 dient ausschließlich zum Auffüllen der niedrigen Reserven und ist kein Zeichen für eine sich entspannende Finanzsituation in der GKV«, ließ sie wissen. Auch in den ersten drei Monaten des Jahres 2025 seien die Ausgaben wieder deutlich stärker als die Einnahmen gewachsen, was den Druck auf die Zusatzbeiträge mit Blick auf das kommende Jahr und unterstreicht den Handlungsbedarf erhöhe.

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 88,3 Milliarden Euro standen demnach Ausgaben in Höhe von 86,5 Milliarden Euro gegenüber. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz entsprach demnach Ende März 2,92 Prozent  – deutlich höher als der Ende Oktober 2024 für das Jahr 2025 bekanntgegebene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von 2,5 Prozent.

Je nach Kassenart unterscheidet sich die Finanzentwicklung. Die Ersatzkassen erzielten laut BMG einen Überschuss von 755 Millionen Euro, die Ortskrankenkassen von 460 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen von 287 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen von 191 Millionen Euro und die Knappschaft in Höhe von 144 Millionen Euro. Die nicht am Risikostrukturausgleich (RSA) teilnehmende Landwirtschaftliche Krankenkasse verbuchte einen Überschuss von 5 Millionen Euro. Der Gesundheitsfonds verzeichnete im 1. Quartal 2025 ein Defizit von 4,5 Milliarden Euro.

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