Versender wehren sich gegen Verschärfungen |
Die Versender befürchten Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln, wenn die Regierung die Einhaltung der Kühlkette beim Versand verschärfen sollte. / © Adobe Stock/haenson
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es wörtlich: »Auch vereinheitlichen wir die Vorgaben für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken, insbesondere bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten.« Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wird vermutlich beim Deutschen Apothekertag (DAT) Eckpunkte ihrer Reform vorstellen.
Der BVDVA warnt dagegen vor »praxisfernen Verschärfungen«. Am Ende könnte es sich um ein »vergiftetes Geschenk« handeln, da auch Großhändler und der normale Botendienst von Apotheken betroffen seien.
Bedingungen aus dem pharmazeutischen Großhandel und dem B2B-Bereich in die Endkundenversorgung übertragen zu wollen, sei nicht sinnvoll, da es sich ja nicht um Lieferungen gemäß GDP (Good Distribution Practice) handele, sondern um eine direkte Versorgung des Verbrauchers.
Die Versender hielten hohe Standards bei Lagerung, Verpackung und Versand ein, betont der BVDVA. Transportbedingte Anwendungsrisiken seien bislang nicht bekannt.
»Wer jetzt neue, pauschale Temperaturanforderungen durchsetzen will, die über das notwendige Maß hinausgehen, gefährdet funktionierende Prozesse. Und zwar ohne belegbaren Zusatznutzen für die Patientinnen und Patienten«, so BVDVA-Chef Heinrich Meyer. Denn ansonsten könnte auch der Arzneimittelbotendienst »teilweise undurchführbar« werden. Tatsächlich dürften sich die Apotheken bei ihrem eigenen Botendienst mit Umstellungen aber leichter tun als große Logistiker, mit denen die Versender zusammenarbeiten.