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Nach BGH-Urteil

Versender meiden Amazon

Nach dem »Amazon-Urteil« des Bundesgerichtshofs (BGH) verabschieden sich erste Versender zumindest vorübergehend von der Plattform. Denn rund 40 von ihnen wurden von einem Münchner Apotheker abgemahnt.
Alexander Müller
24.04.2025  12:12 Uhr

Der BGH hatte Ende März entscheiden, dass Apotheken vorab eine Einwilligung ihrer Kundinnen und Kunden über die Datenverarbeitung einholen müssen, wenn sie OTC-Arzneimitteln über die Plattform Amazon verkaufen möchten. Die Bestelldaten wie Name, Lieferadresse und Informationen zur Medikation sind demnach nämlich Gesundheitsdaten im Sinne des Datenschutzes.

Die Karlsruher Richter hatten in dem Fall außerdem entschieden, dass sich Konkurrenten wegen etwaiger Datenschutzverstößen untereinander abmahnen dürfen. Das hat Apotheker Hermann Vogel aus München getan und von knapp 40 auf Amazon tätigen Versendern eine Unterlassungserklärung gefordert. »Wir haben alle angeschrieben und viele haben bereite eine Erklärung abgegeben«, sagte Vogel der PZ.

Etwas schwieriger ist der Zugriff bei Versendern mit Sitz im Ausland. DocMorris etwas hatte schon in der Vergangenheit rechtskräftig verhängte Ordnungsgelder nicht gezahlt und darauf vertraut, dass das grenzüberschreitende Eintreiben den Behörden zu aufwändig ist. »Aber wir lassen uns da noch was einfallen«, verspricht Vogel, der eine klare Vision hat: »Ich höre nicht eher auf, bis kein Aspirin mehr über Amazon verkauft wird.«

Wegweisendes EuGH-Urteil für Apotheken

Der Apotheker aus München sieht dabei auch die Aufsichtsbehörden in der Pflicht sehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe als Grundlage für die jetzt erfolgte BGH-Entscheidung die Richtung vorgegeben: »Der Kauf von Arzneimitteln ist nicht gleichzusetzen mit dem von Waschmittel. Das ist ein tolles Urteil für unseren Berufsstand«, so Vogel zur PZ.

Besonders wichtig ist aus seiner Sicht, dass die Luxemburger Richter festgestellt haben, dass es sich um Gesundheitsdaten handelt. Selbst wenn es technisch eine Einwilligung in die Verarbeitung geben werde, sei das Thema nicht gelöst: »Denn dann stellt sich die Frage: Was macht Amazon mit diesen Daten?«, so Vogel. Aus seiner Sicht könnte man jetzt schon gegen den Versandriesen vorgehen. Ein Dorn im Auge sind dem Apotheker etwa die Kundenrezensionen unter den verkauften Artikeln – auch bei Arzneimitteln. Bei ihm in der Apotheke könne doch auch kein Kunde aus der zweiten Reihe rufen: »Nehmen Sie das ruhig, das ist gut!«

Beim Bundesverband deutscher Versandapotheken (BVDVA) rechnet man damit, dass alle abgemahnten Mitglieder die Unterlassungserklärung unterschreiben werden. »Wir können auch niemandem empfehlen, es nicht zu tun«, sagte BVDVA-Geschäftsführer Udo Sonnenberg dem Handelsblatt. Die Rechtslage nach dem BGH-Urteil sei klar.

Sanicare befürchtet Umsatzverlust

Dazu zählt auch der Versender Sanicare. Das »wegweisende Urteil« des BGH lege fest, dass die volle datenschutzrechtliche Verantwortung nicht Amazon trage, sondern die anbietende Apotheke. »Der Plattform fehlt aktuell die notwendige Infrastruktur zur Einholung einer DSGVO-konformen Einwilligung – ein erheblicher rechtlicher Risikofaktor für Apotheken«, teilt Sanicare mit. Beim Versender aus Bad Laer geht man davon aus, dass OTC-Medikamente kurzfristig nicht mehr über Amazon erhältlich sein werden.

Gleichzeitig warnt der Versender vor einer »Marktverengung«: »Unsere Erfahrung zeigt: Kund:innen geben ihre Daten seit Jahren bewusst und freiwillig an – aus Interesse an ihrer Gesundheit, nicht aus Zwang«, so Marcus Diekmann, Chief Digital Officer und Mitgesellschafter der Sanicare Gruppe. Wenn Versender Amazon verlassen müssten, profitierten die großen Anbieter aus dem Ausland. Aber gegen die will Apotheker Vogel ja auch noch vorgehen.

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