Versender dürfen »Schmarotzer« genannt werden |
Lukas Brockfeld |
03.04.2025 17:30 Uhr |
Das Landgericht München II hat die Klage von Redcare Pharmacy zurückgewiesen. / © imago/argum
Ein Apotheker aus Bayern ging in einem Interview mit einer Lokalzeitung hart mit den in den Niederlanden ansässigen Arzneimittelversendern ins Gericht. »Der Onlinehandel hat ja ganz viele Posten, für die wir Händler vor Ort hohe Ausgaben haben, gar nicht«, erklärte der Approbierte. Als Beispiel nannte er die Gewerbesteuer. »Dazu sitzen die Online-Apotheken in Holland, da fallen dann schon mal die 19 Prozent Mehrwertsteuer weg. Wie sollen wir da mithalten?« Online-Apotheken seien »Schmarotzer unseres Steuersystems«, es gebe »keine Beratung mehr und keinen Apotheker, der nochmal drüberschaut, ob sich das Medikament mit den anderen verträgt, oder erwähnt, dass die Tablette zu teilen ist – manche können nämlich nicht geteilt werden, und so weiter.«
Seine Kritik ging dabei vermutlich in Richtung Doc Morris und Shop Apotheke, die aus dem niederländischen Grenzgebiet Arzneimittel nach ganz Deutschland verkaufen.
Redcare Pharmacy, der Konzern hinter Shop Apotheke, war über die Aussagen des Apothekers nicht erfreut und versuchte, vor dem Landgericht München II einen Unterlassungsantrag zu erwirken. Doch das Gericht hat den Antrag des Versandhändlers zurückgewiesen.
Redcare Pharmacy konnte demnach nicht glaubhaft machen, dass die Aussagen des Apothekers falsch waren. Tatsächlich läge der Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel in Deutschland bei 19 Prozent, in den Niederlanden jedoch nur bei 9 Prozent. Auch gebe es im niederländischen Recht keine Gewerbesteuer.
Die vom Apotheker im Interview dargestellten Vorteile einer aktiven persönlichen Ansprache in der Apotheke würden darüber hinaus auf der Hand liegen. Der getätigte Ausdruck »Schmarotzer« ist nach Auffassung des Gerichts im Zusammenhang des Interviews zu sehen und weise auf die Nachteile niedergelassener Apotheker hin, welche mit Versandhändlern nicht mithalten könnten, da die niedergelassenen Apotheker stärker belastet seien als die Versender.
Mit dem Ausdruck »Schmarotzer« ist laut dem Gericht jemand gemeint, der sich eigennützig und rücksichtslos auf Kosten anderer bereichert. Da es, im Gesamtzusammenhang gesehen, dem Antragsgegner vorrangig um eine Auseinandersetzung in der Sache gegangen sei, sei dieser Begriff als polemische Zuspitzung von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen.