Verrät die EPA zu viel? |
Lukas Brockfeld |
03.06.2025 16:20 Uhr |
Mit dem Stecken der Gesundheitsdaten wird normalerweise die vollständige EPA sichtbar. / © IMAGO/JOKER
Aktuell wird die elektronische Patientenakte schrittweise in ganz Deutschland eingeführt. Ab Oktober soll die Nutzung der Akten für alle Leistungserbringer (Apotheken, Praxen, Krankenhäuser) verpflichtend sein. In der EPA werden alle medizinischen Informationen der Patientinnen und Patienten gesammelt. So sollen Ärzte schnell über den Gesundheitszustand ihrer Patienten bescheid wissen. Außerdem sollen beispielsweise unnötige Untersuchungen und gefährliche Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden.
Die umfangreiche Sammlung der hochsensiblen Gesundheitsdaten sorgt allerdings schon seit langem für Diskussionen. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Versicherten daher umfangreiche Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer Patientenakten eingeräumt. So können die Patienten dem Speichern einzelner Befunden widersprechen und erhalten die Möglichkeit, Dokumente über die EPA-App zu löschen oder zu verschatten. Außerdem könne bestimmte Apotheken oder Praxen vom EPA-Zugriff ausgeschlossen werden.
Doch normalerweise haben alle Leistungserbringer Zugriff auf die vollständige EPA eines Patienten. Sie können so sämtliche Diagnosen, Arztbesuche oder Medikamenteneinnahmen nachvollziehen. Das kann schnell zu unangenehmen Situationen führen, wie der Gynäkologe Andreas Jepsen-Föge in einem Beitrag des SWR erzählt. Der Arzt nutzt die EPA seit zwei Wochen in seiner Praxis und ist nach eigener Aussage erschrocken darüber, wie viel er von seinen Patientinnen erfährt.
Jepsen-Föge erzählte dem SWR unter anderem, dass er durch die EPA erfahren habe, dass eine Patientin vor einem Jahr für die Krebsvorsorge bei einem anderen Frauenarzt war. Ihm habe sie jedoch erzählt, dass sie es aus zeitlichen Gründen nicht zur Vorsorge geschafft habe. Das sei für beide ein peinlicher Augenblick gewesen.
In einem anderen Fall habe er beim Öffnen der EPA erfahren, dass eine seiner Patientinnen sexuell missbraucht wurde. Die junge Frau war zum ersten mal in seiner Praxis und habe diese Information nicht teilen wollen. Auch habe er bereits konkrete Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen, künstlichen Befruchtungen und Essstörungen sehen können.
Jepsen-Föge sagte dem SWR, er habe nicht das Gefühl, dass sich die Mehrheit der Patientinnen und Patienten ausreichend mit den neuen Akten befasst habe. Er würde die EPA normalerweise gemeinsam mit seinen Patientinnen öffnen. Oft seien die Frauen über den Umfang der gesammelten Daten überrascht. Ihnen sei meist gar nicht bewusst, dass ihre EPA bereits alle medizinischen Daten enthält. Es brauche also unbedingt mehr Aufklärung.
Die Versicherten müssen der Einrichtung ihrer Akte aktiv widersprechen, daher wurde die Einführung der EPA von mehreren Aufklärungskampagnen begleitet. Die Krankenkassen haben ihren Versicherten beispielsweise Infomaterialien per Post geschickt. Außerdem organisierte das Bundesgesundheitsministerium unter anderem Infoveranstaltungen auf Marktplätzen und informierte die Bürgerinnen und Bürger mit großen Plakatwänden.
Der Erfolg dieser Aktionen ist nur schwer zu beurteilen. Eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag von Pharma Deutschland zeigte im Februar, dass 24 Prozent der Versicherten ab 18 Jahren noch nie von der EPA gehört hatten. Bisher haben nur etwa 5 Prozent der Versichertem dem Anlegen der Akte widersprochen. Die Bundesregierung ging nach eigener Aussage ursprünglich von einer Widerspruchsquote von 20 Prozent aus.