Vermögen vor der Insolvenz schützen |
Daniela Hüttemann |
19.09.2025 14:00 Uhr |
Zeichnet sich eine Insolvenz ab, ist es zu spät, private Vermögenswerte wie die Immobilie zu schützen, warnt Insolvenzrechtler Claudius Finkbeiner. / © PZ/Daniela Hüttemann
Eine Insolvenz könne jede Apotheke treffen – meist unverschuldet und nicht immer absehbar, wenn zum Beispiel durch eine große Dauerbaustelle vor der Haustür 50 Prozent und mehr des Umsatzes wegbrechen. Der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht von der Kanzlei Finkbeiner & Druckenbrodt rät daher jedem Apothekeninhaber, für den Ernstfall vorzusorgen, um bestehendes Vermögen wie Immobilien bestmöglich zu schützen. Sein wichtigster Rat: »Sorgen Sie vor der Krise vor, nicht in der Krise.«
Eine Standardlösung gebe es hier nicht, aber eine universelle Regel: Der oder die Apothekeninhabende sollte nie Eigentümer der Familienimmobilie sein. Gleiches gilt für die Immobilie, in der sich die Apotheke befindet. Eine Überschreibung erst bei einer sich abzeichnenden finanziellen Krise sei anfechtbar; daher ist dies frühzeitig zu regeln.
Ob Ehepartner, Eltern, Kinder oder auch in anderer Konstellation: Finkbeiner riet grundsätzlich zu einem Ehevertrag mit Zugewinnausgleichs-Kompensation, Absicherung im Grundbuch für Rechte und Berechtigungen wie Wohn- und Nutzungsrechten und einem langfristigen, günstigen Mietvertrag.
Alle Verträge, ob mit Vermieter, Großhändler oder Warenwirtschaft, sollte man regelmäßig prüfen. Langlaufende Verbindlichkeiten müsse man absichern, damit man sich notfalls vom Standort trennen kann. Und auch in einer OHG müsse man den Partnerschaftsvertrag fair und vernünftig aufsetzen, falls es zu einer Insolvenz oder auch Trennung kommt.
Finkbeiner rät dringend zu einer individuellen Beratung. Trotz Anwalts- und Notarkosten komme das am Ende oft günstiger. »Wir Anwälte verdienen mehr damit, wenn Sie sich wegen schlechter Verträge aus dem Internet streiten, als in 10 bis 15 Stunden ein maßgeschneidertes Modell für Sie zu erarbeiten.«