Verkehrslärm als Gesundheitsgefahr |
Konkret empfiehlt das UBA Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Städten einzuführen sowie den Schutz vor nächtlichem Lärm zu verbessern. Beim Schienenverkehr sollte dafür gesorgt werden, dass Anwohner nicht mehr von vorbeirauschenden Zügen aufwachen. Zudem sollte es keinen regelmäßigen Flugbetrieb in der Zeit von 22 bis 6 Uhr an Flughäfen mit dichter Besiedlung mehr geben. Denn auch Schienenlärm kann zum Problem werden, insbesondere für das Schlafverhalten. So zeigt die Studie des UBA, dass sich das Risiko an einer Angststörung oder Depression zu erkranken in etwa verdoppelt, wenn Menschen nachts dreimal oder öfter durch Schienenverkehrslärm aufwachen.