| Cornelia Dölger |
| 08.01.2026 08:00 Uhr |
Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne sieht noch Verbesserungsbedarf am Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Auch in Thüringen ist man skeptisch. / © Imago/Christian Schroedter
Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer berät am 14. Januar über das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Zentraler Schmerzpunkt des Mitte Dezember beschlossenen Regierungsentwurfs ist die weiterhin geplante, wenn auch abgemilderte PTA-Vertretungsbefugnis.
Vor den Kopf gestoßen hat die Apotheken zudem die weiterhin vertagte Honoraranpassung. Sie ist weder Thema im ApoVWG noch im parallel auf den Weg gebrachten Verordnungsentwurf, der die Vergütung neu regeln soll. Im Koalitionsvertrag hatte Schwarz-Rot noch eine einmalige Erhöhung auf 9,50 Euro in Aussicht gestellt.
Stattdessen soll das Honorar nun auf Basis der aktuellen 8,35 Euro pro Rx-Packung regelmäßig zwischen Apotheken und Kassen verhandelt werden. Die zugrunde liegende »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen« muss nicht vom Bundestag abgesegnet werden, ist im Bundesrat aber zustimmungspflichtig.
Hier will Thüringen genau hinschauen, wie das Gesundheitsministerium gegenüber der PZ ankündigte. Derzeit werde der ApoVWG-Entwurf im Ministerium geprüft, so eine Sprecherin. Auch die Verordnung, die bislang nur als Referentenentwurf vorliegt, schaue man sich genau an. Im Blick habe man bei der Bewertung beider Entwürfe vor allem die Frage, ob die geplanten Regelungen einschließlich der Verhandlungslösung die Ordnungsprinzipien des Apothekenrechts gewährleisteten und die Versorgungsstrukturen nachhaltig stabilisieren könnten.
Denn der rechtliche Rahmen für die Preisbildung sehe vor, dass die Preise und Preisspannen den Interessen der Arzneimittelverbraucher, der Apotheken und des Großhandels Rechnung tragen müssten. Offenkundig bestehe hier aber seit Jahren ein »Missverhältnis«, das zeigten die sinkenden Apothekenzahlen. Die Forderung nach einer Anpassung des Apothekenfixums hält man in Thüringen »mit Blick auf den realen wirtschaftlichen Druck« also für berechtigt.
Gegenwind dürfte den derzeitigen Plänen auch aus Sachsen-Anhalt entgegenkommen. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) kritisiert gegenüber der PZ, dass die Entwürfe keine neuen Ansätze enthielten. Bereits im Juli 2023 habe die Gesundheitsministerkonferenz (GKM) das BMG gebeten, die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) anzupassen – und dies war sogar noch vor dem letztlich versandeten Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) aus dem Hause Lauterbach.
Grimm-Benne betonte: »Der vorliegende Gesetzesentwurf stellt keine inhaltliche Weiterentwicklung gegenüber den bisherigen Reformansätzen aus den letzten Jahren dar, sondern führt die kritischen Punkte fort, die eine flächendeckende Arzneimittelversorgung und Versorgungsstruktur gefährden.« Es fehle weiterhin eine umfassende strukturelle Honoraranpassung, die die wirtschaftliche Lage der Apotheken nachhaltig stärken würde.