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Apotheker warnen

Verfalldatum und Aufbrauchfrist beachten

Viele starten das neue Jahr mit guten Vorsätzen, darunter auch das Ausmisten. Dazu gehört auch ein Blick in den eigenen Arzneimittelschrank zu Hause. 
AutorKontaktPZ/ABDA
Datum 10.01.2019  12:02 Uhr

Medikamente sollten nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr angewendet, sondern entsorgt werden. Das gilt auch, wenn sie äußerlich einwandfrei wirken, betont die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände heute in einer Pressemitteilung. »Immer wieder behaupten selbsternannte ›Experten‹, dass man Medikamente auch nach Ablauf des Verfalldatums ohne Risiko einnehmen könne. Das ist falsch«, sagt ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold. »Verfalldaten auf Arzneimittelpackungen sind weit mehr als eine Empfehlung. Das unterscheidet sie vom Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln.« Denn nach Ablauf des Verfalldatums ist die Qualität und Wirksamkeit des Präparats nicht mehr gewährleistet, zum Beispiel kann sich der Wirkstoffgehalt durch chemischen Verfall der Inhaltsstoffe verringern.

Auf jeder Medikamentenpackung muss ein Verfalldatum aufgebracht sein, gekennzeichnet mit der Angabe »verwendbar bis«. In der Regel sind industriell hergestellte Medikamente bis zu fünf Jahren verwendbar. Wenn eine Packung einmal angebrochen ist, kann sich die Aufbrauchfrist je nach Präparat auf wenige Wochen verkürzen. Diese Aufbrauchfrist ist beispielsweise bei Augentropfen zu beachten.

Die Angabe des Verfalldatums ist Teil der Zulassung des Arzneimittels. Es basiert auf umfangreichen experimentellen Daten des Herstellers. Die Relevanz und Verbindlichkeit dieser Angabe ist daran erkennbar, dass nach dem Arzneimittelgesetz ein Arzneimittel die Verkehrsfähigkeit verliert, wenn das Verfalldatum überschritten ist.

Die Beurteilung von abgelaufenen Arzneimitteln ist selbst für Apotheker als Arzneimittelexperten in den meisten Fällen nur möglich nach chemischer Analyse oder Literaturrecherche zu möglichen Abbauprodukten. Beides ist aufwändig und der Nutzen dürfte den Aufwand nur in Ausnahmefällen rechtfertigen. Verlässliche Angaben der Hersteller zu einer Nutzung von Medikamenten nach Ablauf des Verfalldatums gibt es nur in Ausnahmefällen.

Fachgerecht entsorgen

Aussortierte Medikamente aus der Hausapotheke können Verbraucher entweder über den Hausmüll entsorgen oder in ihrer Stammapotheke abgeben. Auf keinen Fall sollten Arzneimittel über Waschbecken oder die Toilette entsorgt werden, da sie sonst so unnötig in den Wasserkreislauf gelangen. Weitere Tipps zum Sichten des Medikamentenschranks findet man hier.

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