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Digitale Verordnung
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Verbraucherschützer werben fürs E-Rezept

Das Elektronische Rezepte sollen nach jahrelangen Verzögerungen 2024 den Durchbruch schaffen und zum Standard für Millionen Patientinnen und Patienten werden. Vom 1. Januar an müssen alle Praxen Medikamenten-Verschreibungen digital ausstellen können.
AutorKontaktPZ
AutorKontaktdpa
Datum 28.12.2023  10:00 Uhr

Nutzen für Patienten

Die Verbraucherzentralen sehen viele Vorteile für Patientinnen und Patienten. Der Fachreferent beim Bundesverband, Lucas Auer, sagte der dpa: «So kann die Apotheke vorab prüfen, ob das Medikament vorrätig ist und es bei Bedarf bestellen.» Das spare unnötige Wege. Auch gebe es kein Rätselraten über unleserliche handschriftliche Hinweise auf Rezepten mehr. Zudem könnten Folgerezepte digital ausgestellt werden, ohne dass man noch mal zur Praxis muss. Der größte Vorteil liege in der Minimierung von Risiken: Die digitale Erfassung aller Medikamente ermögliche einen leichten Überblick über Wechselwirkungen.

Die Verbraucherschützer haben aber auch ein Auge auf die Abläufe bei der elektronischen Unterschrift. Wenn Praxen die ausgestellten E-Rezepte erst nachträglich signieren, zum Beispiel gesammelt am Ende des Tages, könnte man sein E-Rezept so lange nicht einlösen.

Derartige Wartezeiten wären nicht akzeptabel, sagte Experte Auer. Daher müsse dafür gesorgt werden, dass Patientinnen und Patienten ihr E-Rezept direkt nach dem Praxisbesuch einlösen können.

Drei Einlösewege in der Apotheke

Schon länger sind E-Rezepte anstelle der gewohnten rosa Zettel über eine spezielle App einzulösen – oder mit einem ausgedruckten QR-Code auf Papier. Doch Breitenwirkung hatte das bisher nicht. Inzwischen gibt es aber noch einen dritten, einfacheren Einlöseweg, bei dem man in der Apotheke die Versichertenkarte von der Krankenkasse in ein Lesegerät steckt. Dabei werden die E-Rezepte nicht auf der Karte gespeichert, sondern auf einem zentralen Server. Beim Einstecken der Karte wird die Apotheke dann autorisiert, sie von dort abzurufen.

Künftig soll die E-Rezept-App auch in Kassen-Apps integriert werden. Verbraucherschützer Auer weist darauf hin, dass die elektronische Gesundheitskarte dafür NFC-fähig sein muss - also zum drahtlosen Datenaustausch mit anderen Geräten geeignet. Erkennbar sei das an einem Symbol im oberen Bereich der Karte. «Menschen, die digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen, dürfen nicht zurückgelassen werden», betonte er generell. Für sie müssten Unterstützungsangebote und analoge Alternativen mitgedacht werden. «Insofern ist es zu begrüßen, dass Papierrezepte ihre Gültigkeit behalten.»

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