Verbraucherschützer werben fürs E-Rezept |
Der Start des E-Rezepts hat sich immer wieder verzögert. Der Grund waren Technikprobleme. Ab 1. Januar 2024 wird es endgültig Pflicht. / Foto: Pharmatechnik
Im Alltag läuft längst vieles online – von Bankgeschäften bis zum Buchen des nächsten Urlaubs. Das Gesundheitswesen hinkt da ziemlich hinterher. Nun startet eine digitale Anwendung in den Masseneinsatz.
Verbraucherschützer sehen viele praktische Vorteile mit E-Rezepten anstelle der gewohnten rosa Zettel, dringen aber auch auf eine passende Umsetzung bei den Ärztinnen und Ärzten. Die Praxen bauen auf stabile technische Bedingungen, wenn die Alltagsanwendung nun in großem Stil anläuft.
«Mit dem E-Rezept starten wir die Aufholjagd in der Digitalisierung», verkündete Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) mit Blick auf das bisher kaum vernetzte deutsche Gesundheitswesen. Ein Start auf breiter Front verzögerte sich mehrfach auch wegen Technikproblemen. Der Bundestag beschloss nun aber Mitte Dezember ein Gesetz der Ampel-Koalition, das Praxen ab 1. Januar 2024 verpflichtet, Rezepte elektronisch auszustellen.
Das Gesetz muss Anfang Februar zwar erst noch abschließend in den Bundesrat. Das Ministerium wies die Akteure des Gesundheitswesens aber bereits darauf hin, dass die Voraussetzungen zur verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts ab 1. Januar 2024 gegeben seien, so dass sie ab dann greife. Hintergrund ist, dass die Pflicht nach bisheriger Gesetzeslage eigentlich auch schon ab Anfang 2022 bestanden hätte.
Nun sind die Erwartungen hoch, dass das Vorzeigeprojekt läuft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung machte klar, dass dafür auch die technischen Bedingungen zuverlässig sein müssen. «Werktäglich stellen die Praxen in Deutschland über 1,5 Millionen Rezepte aus», sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. «Das muss verlässlich und gesichert funktionieren, die Praxen sind schließlich kein digitales Testlabor.» Die Erfahrungen der ersten Tage würden zeigen, ob die Systeme stabil genug seien, um die Massenanwendung zu stemmen.
Die Praxen konnten sich in den vergangenen Monaten vorbereiten und umstellen, denn es waren noch nicht überall die Voraussetzungen dafür da. Dazu gehört ein Verbindungsgerät für die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Jedes E-Rezept braucht auch eine elektronische Signatur des Arztes oder der Ärztin. Ein gewisser Druck zum Umstellen ist gesetzlich auch vorgesehen: Machen Praxen nicht mit, können ihnen pauschale Kürzungen bei der Vergütung um ein Prozent drohen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.