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»Jährlich« und mit Kostenbezug
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Verbesserte Verhandlungslösung

Mit der Verhandlungslösung will der Gesetzgeber die Anpassung des Honorars in die Hände der Selbstverwaltung geben. Die Dynamisierung zählt zu den zentralen Forderungen der Apothekerschaft, doch die bisherige Planung der Regierung war handwerklich schlecht. Jetzt hat das Ministerium deutlich nachgebessert, aber es gibt auch Schattenseiten.
AutorAlexander Müller
Datum 18.12.2025  16:04 Uhr

Parallel zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) will das Bundesgesundheitsministerium eine Verordnung auf den Weg bringen, mit der unter anderem die Verhandlungslösung eingeführt werden soll. Demnach soll das Honorar künftig zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) direkt ausgehandelt werden. Das Verhandlungsergebnis soll dann vom Bundesgesundheitsministerium nur noch umgesetzt werden.

An den bisherigen Plänen gab es reichlich Kritik, vor allem die unscharfen Vorgaben und die Beitragsstabilität der Kassen als limitierender Faktor wurden moniert. In der gestern vorgelegten Version hat das BMG deutlich nachgebessert. Der Entwurf des neuen § 3a Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisVO) sieht jetzt »jährlich« eine Anpassung vor, statt wie zuvor »regelmäßig«.

Sebastian Schwintek, Generalbevollmächtigter der Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover, lobt diese Anpassung: »Eine Verschleppung der Verhandlungen ist jetzt ausgeschlossen, da es einen festen jährlichen Verhandlungsturnus gibt mit entsprechenden Abschlussfristen und einer bei Nichteinigung automatisch erfolgenden Schiedsstellenentscheidung binnen acht Wochen«, so Schwintek gegenüber der PZ.

Fast noch wichtiger ist aber die Einführung der »Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung« als Kriterium für die Anpassung.

Nach wie vor enthalten ist der Verbraucherpreisindex als Referenz. Die Beitragsstabilität der Kassen soll jetzt mit Verweis auf § 71 Abs. 2 SGB V eingepreist werden. Demnach müssen Vertragspartner neue Vergütungen so gestalten, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss: Ein Anstieg der Grundlohnsumme steht einem Honoraranstieg nicht entgegen.

Mehr noch: Die Grundlohnsumme bilde »keine strikte Grenze«, so Schwintek, sondern nur einen »Orientierungswert«. Das Apothekenhonorar könne prozentual auch stärker wachsen als die Grundlohnsumme, wenn anderen Bereiche beim Honorar im betreffenden Jahr nicht so schnell wachsen.

Und § 71 Abs. 2 SGB V bietet sogar eine Art Schlupfloch: Beitragserhöhungen sind demnach vertretbar, wenn die notwendige medizinische Versorgung auch nach Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven »nicht zu gewährleisten« wäre. Ein ungebremster Rückgang der Zahl der Apotheken könnte unter diese Definition fallen.

Das Ergebnis der Verhandlungen respektive der Schiedsspruch wird dem BMG vorgelegt. Das Ministerium ist zwar nicht daran gebunden, doch Schwintek sieht aufgrund der klaren Vorgaben im Gesetz keinen großen Spielraum mehr für die politische Ebene. Die in der AMPreisV genannten Aspekte müssten berücksichtigt werden. »Das BMG kann sich nicht erlauben, die Empfehlung komplett zu ignorieren«, so Schwintek zur PZ.

Das BMG als eindeutiger Adressat der Empfehlung ist ebenfalls eine Besonderheit. Denn die Zuständigkeit für das Apothekenhonorar liegt gemäß § 78 Abs. 1 S. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) beim Wirtschaftsministerium. Die Berücksichtigung der Betriebskostenentwicklung ist übrigens aktuell im Gesetz auch schon vorgesehen, ohne dass sich die Politik groß darum geschert hätte. Schwintek rechnet damit, dass der ohnehin schon länger geplante Umzug der Zuständigkeit ins BMG auch im AMG noch nachgeholt wird.

Kritisch an der Verhandlungslösung sieht Schwintek nach wie den fehlenden Sockel der angekündigten 9,50 Euro Fixum. Auch die Ausweitung der Verhandlungen auf die Höhe der variablen Komponente von 3 Prozent findet er unnötig. Schwintek geht davon aus, dass sich weder Kassen- noch Apothekerseite in dieser Frage bewegen werden, sodass man am Ende eben doch über das Fixum verhandelt.

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