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Satzungsänderung beschlossen

Verbändefusion nimmt weitere Hürde

Die Fusion der Landesapothekerverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu einem neuen Mitteldeutschen Apothekerverband ist lange geplant. Die ABDA-Mitgliederversammlung  beschloss heute eine in diesem Zusammenhang notwendige Satzungsänderung.
Cornelia Dölger
Alexander Müller
01.07.2025  16:20 Uhr

Die Zusammenlegung der drei Verbände ist seit Längerem Thema. Bei der Mitgliederversammlung des Thüringer Apothekerverbands (ThaV) in Erfurt wurde Ende vergangenes Jahres die rechtlichen Details zur geplanten Fusion dargelegt. Auch beim LAV Sachsen informierte man über das Zusammengehen. Geplant ist, dass der neue Mitteldeutsche Apothekerverband (MAV) ab 1. Januar 2026 seine Arbeit aufnehmen kann. Alle drei Verbände müssen mit Dreiviertelmehrheit zustimmen, anschließend kann das Vorhaben in das Vereinsregister eingetragen werden.

Gründe für eine Fusion gibt es nach Angaben der Verbände reichlich. Sie seien strukturell vergleichbar aufgestellt, auch die drei Bundesländer ähnelten einander politisch, räumlich, wirtschaftlich und menschlich, hatte Alexander Schneeberg, Geschäftsführer des ThAV, vergangenes Jahr ausgeführt. Die Anzahl der Apotheken und dadurch die Mitgliederzahl nehme stetig ab, zugleich wachse die Arbeitsbelastung in den Apotheken und Verbänden kontinuierlich. Ehrenämtler für Verbandsarbeit zu gewinnen, werde immer schwieriger.

Schneeberg hatte betont, dass es bei der Fusion nicht vorrangig um finanzielle Synergieeffekte gehe, sondern um eine qualitative Stabilisierung und Steigerung des Mitgliederservice. Erhofft wird zudem mehr Schlagkraft. Es gehe darum, die Kräfte zu bündeln und damit einen Gegenpol etwa zu den Verhandlungspartnern der Krankenkassen aufzubauen, so Schneeberg. Effizienter könnte demnach auch eine gemeinsame Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sein.

Satzungsänderung für den konkreten Einzelfall

Rückenwind für die Pläne der drei Verbände gab es heute von der ABDA-Mitgliederversammlung. Das Gremium beschloss für den konkreten Einzelfall eine Satzungsänderung. Denn es muss sichergestellt werden, dass der neue Verband auch weiterhin als die maßgebliche Vertretung der Apothekerschaft in den Ländern verankert ist.

Angestrebt werde, dass die Fusion sich weder auf die  Höhe der Mitgliedsbeiträge noch auf die Stimmengewichtung bei Wahlen der Standesvertretung auswirke.

In einer Sondersitzung beschäftigte sich anschließend auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit der geplanten Fusion und ebnete den Weg. Jetzt sind wieder die Landesverbände an der Reihe.

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