vdek: Fixum-Erhöhung nur mit Gegenfinanzierung |
Boris von Maydell, Vertreter des Vorstandes des vdek. / © vdek/Georg J. Lopata
Auf dem heute beginnenden Deutschen Apothekertag (DAT) werden die Eckpunkte der Reformvorschläge von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit Spannung erwartet. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung des Fixums von 8,35 auf 9,50 Euro sei »dringend notwendig, schnell umsetzbar und überfällig«, sagte der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann heute auf der Eröffnung der Expopharm.
Der vdek knüpft eine solche Fixum-Erhöhung jedoch an Bedingungen. »Sollte die Bundesregierung an der Erhöhung des Festzuschlages festhalten, brauchen wir zwingend eine Gegenfinanzierung. Der prozentuale Zuschlag auf den Apothekeneinkaufspreis muss dann gedeckelt werden«, sagte Boris von Maydell, Vertreter des Vorstandes des Verbands. Aus Sicht der Ersatzkassen hätte eine Erhöhung des Festzuschlags der Apotheken auf 9,50 Euro zur Folge, dass sich die Versorgung um nahezu eine Milliarde Euro verteuert.
Die derzeitige Vergütungssystematik aus dem Jahre 2004 sei veraltet und berücksichtige die Marktentwicklung nicht – vor allem die starke Zunahme hochpreisiger Medikamente, argumentierte der Verband. Es sei nicht angemessen, dass eine Apotheke für die Versorgung mit einem teuren Arzneimittel wie zum Beispiel Cerdelga® einen Betrag von etwa 630 Euro erhalte, während für ein Arzneimittel mit einem durchschnittlichen Einkaufspreis nur etwa zehn Euro erlöst werden, erklärte der vdek.
Diese Differenz sei nicht durch einen unterschiedlichen Aufwand der Apotheken bei der Versorgung gerechtfertigt und liefere einen Fehlanreiz, der versorgungsnotwendige Apotheken in der Fläche benachteilige.
»Mehrausgaben von einer Milliarde Euro pro Jahr für die Versorgung durch Apotheken sind in Zeiten steigender Beitragssätze nicht tragbar«, sagte von Maydell. »Die Vergütung der Apotheken muss so reformiert werden, dass gezielt Apotheken begünstigt werden, die für die Versorgung in der Fläche notwendig sind. Eine teure Spezialversorgung darf nur belohnt werden, wenn sie auch durch einen höheren Aufwand gerechtfertigt ist.«
Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel sind seit 2015 um 66,7 Prozent auf geschätzt 58 Milliarden Euro gestiegen. Deshalb muss laut vdek die Arzneimittelpreisbildung insgesamt auf den Prüfstand. Dazu gehöre auch die Reform der Vergütungsregelungen für Apotheken, so von Maydell.