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Opioid-Krise

US-Regierung verklagt Walgreens und CVS

Das US-Justizministerium hat die Apothekenketten CVS und Walgreens sowie Dutzende ihrer Tochtergesellschaften verklagt, weil sie die Opioid-Epidemie gefördert hätten, schreibt der Kinderarzt und Investigativ-Journalist Eli Cahan im Fachjournal »JAMA«. 
Melanie Höhn
10.04.2025  07:30 Uhr

Walgreens arbeitete auf Vertrauensbasis

Was Walgreens betrifft, so habe ein jüngster Rechtsstreit ergeben, dass die Apotheke auf Vertrauensbasis arbeitete, anstatt das Verschreibungsverhalten der Apotheker regelmäßig zu überprüfen, schreibt Cahan. Die Klage führte zudem zahlreiche Beispiele an, in denen Patientinnen und Patienten kurz nach Einlösung ihrer Rezepte bei Walgreens an Überdosen starben – und deren Autopsien eine Vergiftung mit genau den Medikamenten feststellten, die sie nur wenige Tage zuvor erhalten hatten.

Je nachdem, wie die Bundesanwälte die Fälle weiterverfolgen, könnten verschiedene Dokumente – von E-Mails bis hin zu Vorstandsprotokollen – weiteres Licht auf die Geschäftspraktiken der US-Apothekenriesen werfen, sagt Peter Neronha, JD, Generalstaatsanwalt von Rhode Island. Solche Details könnten neue Ansätze für Überwachung, Regulierung, Durchsetzung und künftige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. 

Transparenz in Bezug auf historische Praktiken und eine gut angelegte nationale Finanzvereinbarung bedeuten jedoch nicht unbedingt eine wesentliche oder dauerhafte Veränderung der Opioidkrise, wenn der Alltagsbetrieb einzelner Apotheken nicht standardisiert ist, argumentiert Cahan in dem Artikel. So würden Untersuchungen von Dorie Apollonio, Professorin am Department of Clinical Pharmacy der University of California, San Francisco und ihrem Team darauf hindeuten, dass mit »Red Flag«-Rezepten von Apotheke zu Apotheke unterschiedlich umgegangen werde, selbst wenn die Offizinen derselben Mutterkette angehören. Darüber hinaus hätten Bundesstaaten nur begrenzte Möglichkeiten, einstweilige Verfügungen gegen schädliche Handlungen zu erlassen, abgesehen von der Erlangung finanzieller Schadensersatzzahlungen.

Bedingungen tief verwurzelt

Untersuchungen von Organisationen wie dem Ohio Board of Pharmacy (OBP) zufolge seien die Bedingungen, die zur regelmäßigen Ausgabe problematischer und gefährlicher Rezepte führten, in großen Apothekenketten wie CVS und Walgreens tief verwurzelt.

Die Jahr 2021 veröffentlichten Daten des Ohio Board of Pharmacy (OBP) zeigen laut Cahan, dass 49 Prozent der über 2900 CVS-Apotheker im gesamten Bundesstaat nicht der Meinung waren, sie hätten »ausreichend Zeit, um ihre Arbeit sicher und effektiv zu erledigen«. 88 Prozent hätten zugestimmt, dass sie sich von ihrem Arbeitgeber oder Vorgesetzten unter Druck gesetzt fühlten, »Standards oder Kennzahlen einzuhalten, die die sichere Patientenversorgung beeinträchtigen könnten«. Auch unzureichende Personalausstattung sei in Apothekenketten weit verbreitet und wirke sich laut fast der Hälfte der Befragten negativ auf die Patientenversorgung aus. »Die Konzentration der Unternehmen auf Kennzahlen macht die derzeitige Apothekenpraxis unsicher und birgt ein hohes Fehlerrisiko«, schrieb ein Befragter. »Von uns wird ständig erwartet, mit weniger ‚mehr‘ zu erreichen.«

Im Februar 2024 unternahm das OBP Schritte, um diese Muster zu bekämpfen. Dazu einigte sich das Unternehmen mit CVS. Acht Apotheken im Bundesstaat wurden unter Bewährung gestellt. Die Kette wurde unter anderem verpflichtet, Personalmangel zu beheben und Quoten zur Förderung des Verhaltens der Apotheker zu reduzieren.

Laut Cameron McNamee, dem Direktor für Politik und Kommunikation des OBP, reichen diese Maßnahmen allein jedoch nicht aus. Die eigentliche Frage sei, ob die Klage vor Bundesgerichten zu umfassenden systematischen Veränderungen in Apotheken führen könne, einschließlich der Veränderungen, für die die staatlichen Behörden selbst weder die Kompetenz noch die Autorität hätten. »Die Apotheker sind die Torwächter – sie haben den Schlüssel zum Königreich und sind die letzte Anlaufstelle für die Patienten«, sagte McNamee. »Sie haben diese Verpflichtung [zum Patientenschutz] gesetzlich, aber ob sie dieser Verpflichtung nachkommen, steht auf einem anderen Blatt.«

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