Urteil im Glucose-Fall rechtskräftig |
Im Herbst 2023 hatte das Kölner Landgericht die Apothekerin zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. / © picture alliance/dpa
Der Apothekerin war 2019 ein fataler Fehler unterlaufen. Sie hatte einen Rest aus einem Gefäß mit Lidocain in ein Gefäß mit Glucose gefüllt. Mit dieser Mischung wurde eine Lösung für einen Routinetest auf Schwangerschaftsdiabetes hergestellt. Eine junge Frau und ihr per Notkaiserschnitt zur Welt gebrachtes Baby starben durch die verunreinigte Glucose.
Im Herbst 2023 verurteilte das Kölner Landgericht die Apothekerin zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Richter sprachen sie unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung schuldig. Ursprünglich war die Apothekerin sogar wegen versuchten Mordes durch Unterlassen angeklagt, was das Landgericht aber nicht als gegeben sah.
Die Apothekerin hatte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Der Zweite Strafsenat des BGH hat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts jetzt aus prozessökonomischen Gründen eingestellt, soweit es um die Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung ging.
Die weitere Überprüfung des Urteils habe keinen die Angeklagte belastenden Rechtsfehler ergeben, heißt es in einer Mitteilung des BGH. »Ihre Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ist damit rechtskräftig.« Zwei Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe galten nach dem Verfahren schon als vollstreckt.