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Streit um Abtreibungsparagrafen
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Urteil bestätigt

Das umstrittene Urteil im Streit über den Abtreibungsparagrafen 219a ist bestätigt worden. Das Landgericht Gießen wies die Berufung der Gießener Ärztin Kristina Hänel ab.
Autordpa
Datum 12.10.2018  13:12 Uhr

Die Allgemeinmedizinerin hatte Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichts eingelegt, das sie vor knapp einem Jahr zu 6000 Euro Strafe verurteilt hatte. In dem Urteil hatte es geheißen, Hänel werbe auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche, was gegen den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs verstoße.

Das Gesetz verbietet das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen. Hänels Anwalt hatte in seinem Plädoyer vor dem Landgericht den Paragrafen 219a in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig bezeichnet, da er die Berufsfreiheit von Ärzten und das Informationsrecht der schwangeren Frauen verletze. Der Anwalt hatte für den Fall einer Verurteilung bereits angekündigt, die nächste Instanz anrufen zu wollen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley beharrt auf einer Änderung des Paragrafen 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. »Ärztinnen und Ärzte brauchen hier dringend Rechtssicherheit«, damit sachliche Information möglich sei, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das zeigten die Verfahren, die wegen des Paragrafen geführt werden. Barley hatte sich kurz vor Beginn der Berufungsverhandlung am Freitag vor dem Landgericht Gießen geäußert und sich optimistisch gezeigt, dass »noch in diesem Herbst« eine Lösung in der Koalition gefunden werde. »Hier vertraue ich auch auf das Wort der Kanzlerin, die zugesagt hat, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden.«

Union und SPD streiten seit längerem über den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Gegner der Regelung argumentieren, dass auch sachliche Informationen für ungewollt schwangere Frauen durch den Paragrafen verhindert würden. Die SPD will diesen daher reformieren oder abschaffen. In der Union gibt es dagegen aber große Vorbehalte.

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), sagte der »Rheinischen Post«: »219a Strafgesetzbuch gehört für uns unverzichtbar zum staatlichen Schutzkonzept.« Das gelte unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens. Das Bundesverfassungsgericht habe den Staat verpflichtet, das Lebensrecht und die Menschenwürde des Kindes von Anfang an effektiv zu schützen. Das sei das Ziel der Beratung, die aber ergebnisoffen sei. »Mit dieser Zielrichtung der Beratung für das Leben ist eine Werbung, die Abtreibungen als normale medizinische Leistung darstellt, nicht vereinbar.«

Foto: Fotolia/Gina Sanders

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