Untreue-Verdacht bei Parkinson Vereinigung |
dpa |
PZ |
23.01.2024 08:10 Uhr |
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Parkinson Vereinigung (DPV). / Foto: Martins Rudzitis / GettyImages-1470322723
Den Verdächtigen wird laut Staatsanwaltschaft jeweils entweder Untreue oder Beihilfe zur Untreue vorgeworfen. Es habe in dem Zusammenhang auch bereits eine Durchsuchungsaktion gegeben. Die Deutsche Parkinson Vereinigung hatte die Vorwürfe vor einigen Monaten selbst öffentlich gemacht und Strafanzeige erstattet: Es bestehe der Verdacht, dass eine siebenstellige Summe veruntreut worden sei.
Zuvor hatte sie Anwaltskanzleien beauftragt, dem Verdacht nachzugehen, dass ehemalige Mitarbeiter der Vereinigung in die eigene Tasche gewirtschaftet haben sollen. Die Kanzleien sahen dies bestätigt: Systematisch und heimlich seien Gelder der Vereinigung abgezweigt worden.
Schon in der Vergangenheit gab es entsprechende Vorwürfe und Hinweise aus den eigenen Reihen. Die Staatsanwaltschaft hatte 2010 die Aufnahme von Ermittlungen mangels ausreichender Verdachtsmomente abgelehnt. Das ist diesmal anders.
Ein vertraulicher Hinweis auf ein Schattenkonto der Patientenvereinigung hatte die zunächst internen Ermittlungen ausgelöst, wie die Vereinigung berichtet hatte. Nach Angaben der Vereinigung war das Schattenkonto 2007 eingerichtet worden. Mehrere Erbschaften zugunsten der Vereinigung seien auf dieses Konto eingezahlt worden.
Ein Großteil dieses Geldes soll dann nicht für die gemeinnützigen Zwecke der Vereinigung verwendet worden sein. Die Untersuchungen der Anwälte legten nahe, dass über Jahre hinweg mehr als 1,5 Millionen Euro bar an Geldautomaten abgehoben wurden und verschwanden. Die Geschäftsstelle des Bundesverbands der DPV sitzt in Neuss bei Düsseldorf.
Eine mit den internen Ermittlungen beauftragte Anwaltskanzlei attestierte zudem ein »System der Vetternwirtschaft«. Verwandte seien über Scheinarbeitsverhältnisse mit Geldern des Vereins begünstigt worden. Die Anwälte fanden nach eigenen Angaben zudem Anhaltspunkte für die Vernichtung von Beweisen und Unterlagen.
Ob und wie sich die Beschuldigten zu den Vorwürfen geäußert haben, wollte die Staatsanwaltschaft nicht mitteilen. Dies würde die Ermittlungen gefährden, hieß es.
Die 1981 gegründete Selbsthilfevereinigung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensumstände von Parkinson-Patienten und deren Angehörigen zu verbessern und die medizinische Erforschung der Krankheit zu unterstützen. Der gemeinnützige Verein zählte zuletzt rund 14.000 Mitglieder und 300 Regionalgruppen.
Viele Apothekerinnen und Apotheker dürften mit der DPV den Streit um Rx-Boni ausländischer Versandapotheken verbinden. Denn eine Kooperation mit Doc Morris war Auslöser des EuGH-Urteils vom 19. Oktober 2016. Damals entschieden die Luxemburger Richter, dass sich ausländische Versender nicht an die deutschen Preisvorschriften halten müssen. 2017 hatte die DPV dann aber den Kurs gewechselt und war eine längerfristige Partnerschaft mit der ABDA eingegangen. Die Patientenvereinigung setzte nun auf die Betreuung ihrer Mitglieder durch Vor-Ort-Apotheken.