Unterversorgung mit Statinen |
»Die Konsequenzen liegen klar auf der Hand«, unterstreicht der DGG-Präsident Professor Dr. Dittmar Böckler angesichts der aktuellen Daten. »Jeder Arzt, insbesondere jeder Hausarzt, und jeder Patient sollte wissen: Sobald die Diagnose pAVK vorliegt, ist die Gabe und Einnahme eines lipid- und somit Arteriosklerose-senkenden Statins angezeigt. Ängste vor Nebenwirkungen sind unberechtigt«, so Böckler in einem entsprechenden DGG-Statement.
Auch er betont, dass neuere Wirkstoffe nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen sollten und müssten. »Ärzte müssen verstärkt das Gespräch zu Betroffenen suchen, denn nur der informierte Patient arbeitet mit.« Zudem sollten pAVK-Patienten darauf hingewiesen werden, dass sich bei Cholesterin-bedingten Gesundheitsrisiken ein gesunder Lebensstil mit vollwertiger Kost und körperlicher Aktivität sowie Nikotin- und Alkoholverzicht als unumgänglich erweisen.
Aufgrund mangelnder Kenntnis und häufiger Fehleinschätzung sei zudem die Adhärenz oft gering, was besonders die konservative pAVK- Behandlung erschwere, heißt es in der S3-Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge der pAVK. Warnsignale hinsichtlich einer symptomatischen Verschlechterung der pAVK würden oft fehlgedeutet oder negiert. Es sei mehr Aufklärung erforderlich.
Ob graduell durch Stenosen oder komplett durch Okklusionen: Der pAVK liegt eine Einschränkung der Durchblutung der Extremitäten-versorgenden Arterien beziehungsweise seltener der Aorta zugrunde. Diese Einschränkung ist in etwa 95 Prozent der Fälle atherosklerotisch und atherothrombotisch bedingt. An einer pAVK leiden in Deutschland circa acht Millionen Menschen. In Folge der Überalterung der Gesellschaft und der steigenden Zahl von Diabetikern nimmt die Zahl der pAVK-Patienten kontinuierlich zu.