Union drängt auf neues Verbot |
Auch von einer erfolgreichen Eindämmung des Schwarzmarkts mag Alexander Poitz, Kriminalbeamter und stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, nicht sprechen. Er sagt: »Gestiegene Nachfrage, neue Zielgruppen, größere Mengen, Preise, Verfügbarkeit und Konsumtouristen stärken eher kriminelle Strukturen als sie zu schwächen.« Auch eine Unterwanderung der Anbauvereine sei zu befürchten. Denn der Verkauf von Cannabis bleibt strafbar.
»Unsere Kolleginnen und Kollegen haben vermehrt Sachverhalte im Zusammenhang mit Cannabis im öffentlichen als auch privaten Raum sowie im Straßenverkehr festgestellt«, berichtet Poitz. Aktuelle Daten lägen zwar bislang nicht vor, es sei aber zu vermuten, dass auch die Menge an beschlagnahmtem Cannabis für das Jahr 2024 zugenommen hat.
Die Reform komplett zu beerdigen, wäre aus seiner Sicht aber der falsche Weg, sagt der GdP-Vize. Denkbar wäre etwa, anstelle von Eigenanbau und Anbauvereinen den Verkauf in ausgewählten Abgabestellen zu ermöglichen. »Dadurch wären zumindest eine gewisse Verantwortung sowie die Kontrolle staatlicher Institutionen als auch steuerrechtliche Vorteile abzuleiten«, sagte er.
Möglich ist dies schon jetzt über die sogenannte Modellregionen-Regelung. Hier ist Hannover vorn, wo das Vorhaben von der Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie der Medizinischen Hochschule Hannover medizinisch und wissenschaftlich begleitet wird.
Überlegungen beziehungsweise Vorbereitungen gibt es auch in Münster, Köln, Düsseldorf und Frankfurt am Main. In Frankfurt sollen registrierte Probanden in eigens errichteten Fachgeschäften fünf Jahre lang legal Cannabisblüten und andere THC-haltige Produkte kaufen können.
Das findet Stefanie Grün. Die Polizeihauptkommissarin aus Rheinland-Pfalz ist Mitglied im GdP-Fachausschuss Schutzpolizei und hat langjährige Erfahrung mit Drogenkontrollen im Verkehr. Wenn sie und ihre Kollegen jemanden anhalten, der durch sein Fahrverhalten auffällt und dann auch noch undeutlich spricht oder erweiterte Pupillen hat, bieten sie einen Drogenschnelltest an.
Praktisch sei das aber nicht mit so einem Urintest, sagt Grün. Den Männern mache es meist nichts aus, hinter einem Busch in einen Becher zu urinieren, angenehm sei das aber für alle Beteiligten nicht. Mit Frauen müsse man ohnehin zu einer Toilette fahren, etwa an der nächstgelegenen Tankstelle.
Fällt der Test positiv aus, ist ohnehin eine Fahrt zur Polizeidienststelle nötig – für einen Bluttest. Denn erlaubt sind am Steuer maximal 3,5 Nanogramm THC. Auf das Ergebnis des Tests warte man dann sechs Wochen, der Verwaltungsaufwand sei hoch, beklagt die Polizistin. Sie würde sich deshalb für die Kontrollen am Straßenrand Speicheltests wünschen, wie sie nach Auskunft von Kollegen in zwei Bundesländern bereits im Gebrauch seien.
Aus Sicht des Bundesinnenministeriums ist es noch zu früh, die Folgen der Reform zu bilanzieren. Eine Sprecherin teilte auf Nachfrage mit, noch ließen sich keine grundsätzlichen Feststellungen zu Auswirkungen der geänderten Rechtslage auf die Arbeit des Bundeskriminalamts und die Organisierte Kriminalität treffen. Ergebnisse einer geplanten Evaluierung sollten in der zweiten Jahreshälfte vorliegen.