Umverteilung der Rx-Umsätze befürchtet |
Lukas Brockfeld |
11.07.2025 14:18 Uhr |
Chronisch kranke Patienten müssen bald seltener ihren Arzt aufsuchen. / © Getty Images/Drazen Zigic
Am 1. März trat das noch vom ehemaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angestoßene Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in Kraft. Es war eines der wenigen Vorhaben, auf das sich SPD, Grüne und FDP nach dem Platzen der Ampel-Koalition noch verständigen konnten. Das Gesetz soll vor allem die ärztliche Versorgung verbessern und hebt beispielsweise die Budgetdeckel für hausärztliche Leistungen auf.
Doch ein Passus des GVSG betrifft indirekt auch die Apotheken. Ab dem vierten Quartal des Jahres 2025 sollen Arztpraxen eine bis zu vier Quartale umfassende Versorgungspauschale abrechnen können. Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen dann nicht mehr jedes Quartal aus Abrechnungsgründen die Praxis aufsuchen. So sollen die oft überfüllten Arztpraxen entlastet werden.
Ein Teil der chronisch Kranken muss also bald seltener den Arzt aufsuchen. Was für die Patientinnen und Patienten eine Entlastung ist, könnte zu strukturellen Änderungen in der Apothekenlandschaft führen. Gerade Apotheken, die in unmittelbarer Nähe zu Praxen oder in Ärztehäusern ansässig sind, könnten durch das GVSG Kunden verlieren.
Viele chronisch kranke Patienten holen ihre Medikamente unmittelbar nach dem Arztbesuch und dem Erhalt eines Rezepts in der nächstgelegenen Apotheke ab. Künftig werden sie allerdings nur noch einmal im Jahr die Praxis aufsuchen und sich ihren Medikamentennachschub in einer Apotheke in der Nähe ihres Wohnorts beschaffen.
Das hätte eine Umverteilung der Rx-Umsätze zur Folge, die einige Apotheken zu Lasten anderer Apotheken stärken dürfte. Auch der Arzneimittel-Versandhandel dürfte sich noch stärker als bislang gezielt an Chroniker richten und ihnen beispielsweise eine langfristige und regelmäßige Belieferung anbieten.
Die Details der neuen Regelung und die Höhe der Pauschale werden im Augenblick noch vom Bewertungsausschuss, der paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes besetzt ist, festgelegt. Bis zum 31. August muss eine Einigung vorliegen.