Glyphosat gilt nach Einschätzung der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsagentur (WHO) als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen. Behörden wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sehen bei Einhaltung der Anwendungsregeln kein relevantes Krebsrisiko.
Der vermeintliche Widerspruch ist dabei nicht wirklich einer: Die IARC beurteilte die Krebsgefahr, also die generelle Möglichkeit, dass Glyphosat Krebs verursacht. In die Bewertung der Behörden floss das Alltagsrisiko als Faktor ein. Die EFSA bewertet das Krebsrisiko bei den Mengen, die ein Mensch üblicherweise etwa über Lebensmittel aufnimmt, als vernachlässigbar.
Es handelt sich um ein sogenanntes Totalherbizid, das nahezu alle grünen Pflanzen schädigt. Glyphosat wird seit Mitte der 1970er-Jahre vor allem unter dem Handelsnamen Roundup® genutzt und ist heute in zahlreichen Pflanzenschutzmitteln verschiedener Hersteller enthalten. Landwirte sprühen es beispielsweise vor der Aussaat auf Felder, um unerwünschte Konkurrenzpflanzen zu vernichten.
Die EU hat die Genehmigung für Glyphosat zuletzt bis Ende 2033 verlängert. In einem Teil der Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, sind Anwendungen in Haus- und Kleingärten sowie auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, verboten oder stark eingeschränkt. In den USA hatten in den vergangenen Jahren an Krebs erkrankte Menschen, die Roundup verwendet hatten, mehrfach hohe Schadenersatzsummen zugesprochen bekommen.