Überkreuzspenden von Nieren werden möglich |
Das neue Gesetz soll mehr Nierentransplantationen ermöglichen. / Foto: Adobe Stock/Santiago Nunez
Im Ringen um mehr Organspenden sollen erweiterte Möglichkeiten für die Übertragung von Nieren kommen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), mit dem Nierenspenden künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren »über Kreuz« erlaubt sein sollen. Das gebe vielen Nierenkranken Hoffnung, sagte der SPD-Politiker. Gestärkt werden sollen auch der Schutz für Spenderinnen und Spender durch mehr Aufklärung sowie medizinische und psychosoziale Unterstützung.
Hintergrund sind derzeit enge Grenzen für Nierenspenden zu Lebzeiten. Zulässig sind sie nur an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder andere, die Spendern »in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen«. Künftig soll es auch zwischen Paaren möglich werden, die sich nicht so nah sind, erläuterte Lauterbach.
Konkret geht es um das Übertragen einer Niere, wenn dies unter Spendepaaren (Spender/Empfänger) medizinisch nicht möglich ist. Künftig soll die Niere dann nicht an die geplante nahestehende Person gehen, sondern »über Kreuz« an einen passenden Empfänger, der mit seinem vorgesehen nahestehenden Spender ebenfalls nicht kompatibel ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares dann an die Empfängerin oder den Empfänger des ersten Paares.
Aufgehoben werden soll zudem die Vorgabe, dass Nierenspenden nur zulässig sind, wenn kein Organ eines Gestorbenen verfügbar ist. Seit langem reicht die Zahl der Spendernieren nicht, um den Bedarf zu decken, wie es im Entwurf heißt.
Für den Gesundheitsminister kann die vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung nur ein erster Schritt sein: »Das Sterben auf der Warteliste muss ein Ende haben. Langfristig brauchen wir deshalb die Widerspruchslösung. Kurzfristig können wir mehr Organspenden möglich machen durch die Überkreuzspende«, erklärte Lauterbach.
Die Gesetzesänderung im Einzelnen: