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Lieferengpässe

Übergangslösung für 50-Cent-Pauschale steht

Wenn ein Arzneimittel nicht verfügbar ist, bekommen Apotheken nun für den Austausch eine Pauschale von 50 Cent netto. Das ist seit dem 1. August 2023 gesetzlich geregelt. Doch abrechnen konnten sie die Summe bislang nicht. Wie der DAV mitteilte, gibt es aber nun eine Übergangslösung.
Jennifer Evans
04.08.2023  12:15 Uhr

Wenn sie ein nicht verfügbares Arzneimittel austauschen, steht den Apotheken seit Kurzem eine Lieferengpass-Pauschale in Höhe von 50 Cent netto zu. Das sieht das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) vor. Die Regelung gilt zwar bereits seit dem 1. August 2023. Doch die technische Umsetzung funktionierte bislang nicht. Daher hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) angekündigt, sich für eine Übergangslösung stark zu machen. Das hat nun geklappt, wie der Verband am heutigen Freitag mitteilte.

Demnach verwenden die Apotheken bei Muster-16-Rezepten die bekannten Nichtverfügbarkeits-PZN sowie die Werte 2, 3 und 4. »In den Warenwirtschaftssystemen der Apotheken wird die abzurechende Rezeptbrutto-Summe – je nach Anzahl der Positionen auf dem Rezept – um 60 Cent, 1,20 Euro oder 1,80 Euro erhöht«, so der DAV.

Anschließend passen sie das Gesamtbrutto an, um »keine Probleme in den Apotheken-Rechenzentren zu verursachen«, heißt es weiter. Der Verband rät aber zunächst davon ab, das Sonderkennzeichen »Lieferengpass« aufzudrucken, weil für die Übergangslösung vorgesehen sei, dass die Apotheken-Rechenzentren dieses Sonderkennzeichen »automatisch berücksichtigen«.

Software muss Lösung erst integrieren

Bei E-Rezepten wird die Nichtverfügbarkeit dagegen bereits digital abgebildet. Das Warenwirtschaftssystem der Apotheken ergänze in dem Fall im Abgabedatensatz hinter der abgegebenen PZN eine neue Abgabezeile mit dem Sonderkennzeichen »Lieferengpass« sowie mit dem Preis in Höhe von 50 Cent netto plus 10 Cent Umsatzsteuer, informierte der DAV. In dem Zusammenhang weist er auch darauf hin, dass die neuen Übergangslösungen erst nach einer kurzfristigen Korrektur der Software-Systeme einsatzfähig seien. Demnach setzen die Softwarehäuser aber »alles daran, dies schnellstmöglich in den Apotheken umzusetzen«, heißt es.

Der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann ist zufrieden, dass »in guter Zusammenarbeit mit den Softwarehäusern und Rechenzentren« eine schnelle Übergangslösung mit den Kassen möglich gewesen sei. »Wir werden nun mit Hochdruck weiter an einer dauerhaften Lösung arbeiten, um den Apotheken eine leichte und problemfreie Abrechnung zu ermöglichen.«

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