»Rabattverträge sind Teil der Lösung und nicht Teil des Problems und sollten zu Lieferverträgen weiterentwickelt werden«, sagt Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung Rheinland-Pfalz. / © Imago Images/Gutschalk
Trotz Berichten und Diskussionen zu Engpässen müsse man »die Fakten im Blick behalten«: 98,9 Prozent der Medikamente seien prompt verfügbar, für 0,8 Prozent existierten gleichwertige Alternativen, erklärte Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung Rheinland-Pfalz, in einer aktuellen Meldung.
In einem »Lieferklima-Report 2025« hatte die TK im Dezember 2025 die Wirkungen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) sowie die bundesweite Lagerpraxis bei Medikamenten untersucht. Festgestellt wurde eine »deutlich entspanntere Versorgungslage« seit Inkrafttreten des ALBVVG.
Das Gesetz verpflichtet Krankenkassen erstmals, Rabattverträge mit Herstellern an eine Mindestlagerung, die dem Bedarf von sechs Monaten entspricht, zu knüpfen. »Wir begrüßen die Verpflichtung zur Vorratshaltung in den Rabattverträgen. Die Lagerhaltung für Arzneimittel ist insgesamt sehr gut, allerdings ist die Einhaltung der Vorratspflicht von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Deshalb brauchen wir transparente Daten zu Beständen und Prognosen – für BfArM, Hersteller und Kassen gleichermaßen«, erklärte Simon. Gleichzeitig ist er der Meinung, dass Rabattverträge nicht zu Lieferengpässen beitragen, sondern »im Gegenteil diese helfen zu vermeiden«.
Rabattverträge würden den Herstellern indirekt die Abnahme der Arzneimittel zusichern und deshalb Planungssicherheit geben. »Lieferengpässe spielen sich tatsächlich fast doppelt so oft im rabattfreien Markt ab«, konstatierte er. »Rabattverträge sind Teil der Lösung und nicht Teil des Problems und sollten zu Lieferverträgen weiterentwickelt werden.«
Laut TK-Vorstandsvorsitzendem Jens Baas war das ALBVVG »ein wichtiger erster Schritt, um besser auf unerwartete Mehrbedarfe vorbereitet zu sein«. Nun gelte es, langfristig eine gute Balance zu finden zwischen absichernder Bevorratung und tatsächlichem Bedarf.
Im Gegensatz zur TK kommt der GKV-Spitzenverband in seiner Evaluierung des ALBVVG zu dem Fazit, dass die ergriffenen Maßnahmen offenbar kaum Wirkung zeigen. Das Gesetz habe die Versorgungssicherheit nicht verbessert, gleichzeitig hätten sich die Kosten für die Arzneimittelversorgung erhöht.
Das ALBVVG wird auch von Vertretern der Pharmaindustrie kritisiert. Anders als den Krankenkassen geht den Herstellern das Gesetz aber nicht weit genug. Laut Pro-Generika-Chef Bork Bretthauer hatte das ALBVVG zwar gute Absichten, aber »zu wenig Wumms« und infolgedessen so gut wie keine Wirkung«, sagte er im Mai 2025. Das Gesetz sei zu inkonsequent und habe seine geplante Wirkung daher weitgehend verfehlt.
Der »Lieferklima-Report« der TK benennt fünf Handlungsfelder, um die Liefersicherheit von Medikamenten weiter zu erhöhen. Die TK schlägt unter anderem ein regionales Mehrpartner-Modell vor, um besonders wichtige Arzneimittel zuverlässiger abzusichern. Da Rabattverträge für Kinderarzneimittel derzeit ausgeschlossen sind, fordert die TK, dass Gesetzliche Krankenkassen auch hier entsprechende Vereinbarungen mit Herstellern abschließen dürfen, bei denen die Bevorratung Bestandteil des Vertrags ist.
Generell will die Kasse an der Rabattvertrags-Logik festhalten, da diese eine »planbare, sichere und finanzierbare« Arzneimittelversorgung ermöglichen würden. »Durch Rabattzahlungen der Unternehmen an die Krankenkassen können für die Versichertengemeinschaft bedeutende Einsparungen erzielt werden, die der Beitragsstabilität zugute kommen«, heißt es in dem Kassenbericht. Im rabattfreien Markt hingegen fehle die Planbarkeit und Liefersicherheit durch fehlende verpflichtende Vorratsmengen.
Die Kasse schlägt außerdem die Einführung einer europaweit einheitlichen Packung vor, »damit sich pharmazeutische Unternehmen nicht bereits im frühen Produktionsprozess festlegen müssen, für welches Land sie wie viel Ware zur Verfügung stellen«, heißt es in dem Bericht. So könne das Produkt zentral in der EU gelagert und bei unvorhersehbaren Mehrbedarfen in einem Land flexibel eingesetzt werden. Desweiteren fordert die Kasse die Erhöhung der Datenverfügbarkeit: »Viele Lieferengpässe könnten bereits heute abgemildert oder ganz vermieden werden, wenn allen Beteiligten mehr Daten zur Verfügung stünden.«