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Stabilisierung der GKV
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TK liefert 10-Punkte-Plan für Ausgabenwende

Die Techniker Krankenkasse fordert mit Blick auf ein Defizit von bis zu 8 Milliarden Euro bis 2026 »schnell umsetzbare sowie nachhaltige Reformen« zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dafür legt die TK einen 10-Punkte-Plan vor. 
AutorKontaktPaulina Kamm
Datum 13.08.2025  11:00 Uhr

Die Techniker Krankenkasse (TK) stuft den Zustand der Demokratie als gefährdet ein, da die Grundvoraussetzung eines leistungsfähigen und bezahlbaren Gesundheitssystems auf der Kippe stehe. Den Kassen mangele es an Planungssicherheit und Arbeitgeber und -nehmer bangen um eine weitere Beitragserhöhung. Die TK fordert, dass die Koalition endlich die jahrelang ausstehenden Strukturreformen und die fehlende Digitalisierung angreift – und zwar zeitnah. 

Die TK drängt Bund und Länder, ihrer finanziellen Verantwortung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben im Gesundheitswesen nachzukommen. Dazu zählen laut TK die Erstattung versicherungsfremder Leistungen, die Versorgung von Bürgergeldempfangenden aus Steuermitteln und die Finanzierung von Investitionen.

Der Punkteplan der TK im Überblick 

  1. Anhebung des Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel von 7 auf 17 Prozent (jährliches Einsparpotenzial: 3 Milliarden Euro)
    Die Bundesregierung soll überhöhte Gewinne der pharmazeutischen Industrie zugunsten der Beitragsentlastung für Arbeitgebende und Versicherte begrenzen.
  2. Einführung von Arzneimittel-Fokuslisten (jährliches Einsparpotenzial: 1 Milliarde Euro) 
    Mit einer Gesetzesänderung soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ermächtigt werden, einen Katalog mit Gruppen von (pharmakologisch-)therapeutisch vergleichbaren Arzneimitteln zu erstellen (sog. Fokuslisten). Daraufhin können die Kassen ein Arzneimittel innerhalb dieser Gruppen zur präferierten Versorgung ihrer Versicherten wählen (Fokusarzneimittel).
  3. Begrenzung der Budgetsteigerungen der Kliniken (jährliches Einsparpotenzial: 630 Millionen Euro, bestehend aus 500 Millionen Euro Pflegebudgetkorrektur und 130 Millionen Euro Meistbegünstigung)
    Künftig sollen Tariflohnsteigerungen nur noch zur Hälfte refinanziert und die Meistbegünstigungsklausel abgeschafft werden.
  4. Vollumfängliche Anwendung des AMNOG-Erstattungsbetrags im Krankenhaus (jährliches Einsparpotenzial: 300 Millionen Euro) 
    Die Krankenhäuser sollen für Arzneimittel mit unbewerteten Zusatzentgelten oder Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) die AMNOG-Preise zahlen.
  5. Rückwirkende und dauerhafte Bereinigung der Vergütung (jährliches Einsparpotenzial: 375 Millionen Euro, bestehend aus 225 Millionen Euro TSVG-Bereinigung und 150 Millionen Euro Methodenfehler)
    Ende und dauerhafte Bereinigung der Vergütung für die TSVG-Fördertatbestände sowie Korrektur der falschen Berechnungsmethodik bei der Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin.
  6. Einmalige Aussetzung der Anpassung des Orientierungswertes (jährliches Einsparpotenzial: mindestens 1,7 Milliarden Euro) 
    Die jährliche Erhöhung der vertragsärztlichen Honorare wird einmalig ausgesetzt.
  7. Strukturzuschläge in der Psychotherapie und Kurzzeittherapiezuschläge nur noch für von der Terminservicestelle vermittelte, dringende Fälle (jährliches Einsparpotenzial: 240 Millionen Euro)
    Struktur- und Kurzzeittherapiezuschläge sollen nur noch bei von der Terminservicestelle vermittelten, dringenden Fällen gezahlt werden, um den Versorgungszugang für schwerer Erkrankte wiederherzustellen. 
  8. Fortführung der reduzierten zahnärztlichen Veränderungsrate und Punktwerte, Rückkehr zur Grundlohnsummenanbindung (jährliches Einsparpotenzial: 210 Millionen Euro, Wert 2024) 
    Weiterführende Kürzung der jährlichen Veränderungsrate für die zahnärztliche Vergütung um 1,5
    Prozentpunkte.
  9. Rückkehr zur Grundlohnsummenanbindung für Heilmittelerbringende (jährliches Einsparpotenzial: 500 Millionen Euro)
    Der mit der Aufhebung der Grundlohnsummenanbindung beabsichtigte Aufholeffekt bei der
    Vergütung wurde erreicht, weswegen zur Kopplung zurückgekehrt werden soll. 
  10. Hilfsmittel-Ausschreibungen wieder ermöglichen und um Qualitätsparameter erweitern (jährliches Einsparpotenzial: mindestens 350 Millionen Euro) 
    Die bis 2019 möglichen Ausschreibungen von Hilfsmittelverträgen sollen wieder eingeführt werden, wobei Qualitätsprobleme durch einheitliche Qualitätsparameter vermieden werden sollen.

Auf Ergebnisse der im Koalitionsvertrag geplanten Kommission zu warten, reiche der TK nicht aus. Deswegen habe sie sofort durchführbare Einsparpotenziale identifiziert. Eine Einschränkung der Versorgung sowie Leistungskürzungen seien dadurch nicht notwendig. Insgesamt errechnete die TK ein Einsparpotenzial von mehr als 8,2 Milliarden Euro für die GKV im kommenden Jahr.

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