Titel
Die Richtlinie der EU-Kommsision "zur Verschiebung des Verbotes von
Tierversuchen für Bestandteile und Kombinationen von Bestandteilen
kosmetischer Mittel" (Richtlinie 97/18/EG) vom 17. April 1997, sieht ein
generelles Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln vor, bei
denen Bestandteile oder Kombinationen von Bestandteilen nach dem 30.
Juni 2000 im Tierversuch geprüft wurden. Bis zum Inkrafttreten des
Verbotes müssen die erforderlichen Ersatzmethoden entwickelt und diese
und bereits vorhandene Methoden auf internationaler Ebene validiert
werden.
Falls Entwicklung und Validierung bis zum 30. Juni 2000 nicht erreicht werden
können, sieht die EU-Direktive vor, den Termin für das Inkrafttreten des Verbotes
nach Anhörung des Wissenschaftlichen Ausschusses der EU für Kosmetika und
"Non-food-Products" (Scientific Committee on Cosmetic Products, and Non-Food
Products intended for Consumers: SCCNFP) am 1. Januar 2000 zu verschieben.
Die für den Verbraucherschutz zuständige Generaldirektion (DG) XXIV der EU in
Brüssel muß dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat der EU vor dem 1.
Januar 2000 Rechenschaft geben, welche Tierversuche zur
sicherheitstoxikologischen Prüfung von Kosmetika vom 30. Juni 2000 an durch
validierte tierversuchsfreie Methoden ersetzbar sind. Bei Expertenanhörungen, die
1996 bis 1998 in Brüssel bei der DG XXIV stattfanden, zeichneten sich mehrere
Lösungsmöglichkeiten ab.
Vom 30. Juni 2000 an dürfen kosmetische Fertigprodukte, die in der EU vermarktet
werden, nicht mehr im Tierversuch geprüft werden. Obwohl das der rechtlichen
Lage in Deutschland seit 1987 entspricht, ist diese Regelung innerhalb der EU als
Fortschritt zu werten, da nach Informationen der DG XXIV im Jahre 1995 noch in
England, Frankreich und Österreich kosmetische Fertigprodukten in Tierversuhen
getestet wurden. Zu deren Ersatz wird für die einzelnen Tierversuche ein zeitlich
abgestufter Rahmen angestrebt, und zwar gemeinsam vom Europäischen Verband
der Kosmetik-Industrie (COLIPA) in Brüssel und dem EU-Validierungszentrum für
Alternativmethoden (ECVAM) im EU-Forschungszentrum in Ispra (Italien):
- Fertigprodukte: sofort
- Hautpenetration, Hautreizung, Korrosivität und Phototoxizität von
Inhaltsstoffen: 1998/99
- Augenreizung von Inhaltsstoffen: nicht vor dem Jahr 2000.
Dieser Zeitplan ist nur bei erfolgreichem Abschluß der derzeit laufenden
Validierungsstudien von COLIPA und ECVAM einzuhalten.
In dem Artikel der Druckausgabe werden der derzeitige Entwicklungsstand der in
vitro Methoden und ihre Grenzen für die genannten Gebiete der
Sicherheitstoxikologie ausführlich beschrieben. Bei den übrigen
sicherheitstoxikologischen Tierversuchen wird die Entwicklung und Validierung
tierversuchsfreier Methoden noch länger dauern, das gilt insbesondere für die
Prüfung auf sensibilisierende Eigenschaften an der Haut, die im Bereich der
Kosmetika unerläßlich ist.
PZ-Titelbeitrag von Horst Spielmann, Berlin
© 1997 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de