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Nicht mit Tieren: toxikologischeIn-vitro-Prüfung von Kosmetika

09.11.1998  00:00 Uhr

- Titel

Govi-Verlag

Nicht mit Tieren: toxikologische In-vitro-Prüfung von Kosmetika

Die Richtlinie der EU-Kommsision "zur Verschiebung des Verbotes von Tierversuchen für Bestandteile und Kombinationen von Bestandteilen kosmetischer Mittel" (Richtlinie 97/18/EG) vom 17. April 1997, sieht ein generelles Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln vor, bei denen Bestandteile oder Kombinationen von Bestandteilen nach dem 30. Juni 2000 im Tierversuch geprüft wurden. Bis zum Inkrafttreten des Verbotes müssen die erforderlichen Ersatzmethoden entwickelt und diese und bereits vorhandene Methoden auf internationaler Ebene validiert werden.

Falls Entwicklung und Validierung bis zum 30. Juni 2000 nicht erreicht werden können, sieht die EU-Direktive vor, den Termin für das Inkrafttreten des Verbotes nach Anhörung des Wissenschaftlichen Ausschusses der EU für Kosmetika und "Non-food-Products" (Scientific Committee on Cosmetic Products, and Non-Food Products intended for Consumers: SCCNFP) am 1. Januar 2000 zu verschieben.

Die für den Verbraucherschutz zuständige Generaldirektion (DG) XXIV der EU in Brüssel muß dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat der EU vor dem 1. Januar 2000 Rechenschaft geben, welche Tierversuche zur sicherheitstoxikologischen Prüfung von Kosmetika vom 30. Juni 2000 an durch validierte tierversuchsfreie Methoden ersetzbar sind. Bei Expertenanhörungen, die 1996 bis 1998 in Brüssel bei der DG XXIV stattfanden, zeichneten sich mehrere Lösungsmöglichkeiten ab.

Vom 30. Juni 2000 an dürfen kosmetische Fertigprodukte, die in der EU vermarktet werden, nicht mehr im Tierversuch geprüft werden. Obwohl das der rechtlichen Lage in Deutschland seit 1987 entspricht, ist diese Regelung innerhalb der EU als Fortschritt zu werten, da nach Informationen der DG XXIV im Jahre 1995 noch in England, Frankreich und Österreich kosmetische Fertigprodukten in Tierversuhen getestet wurden. Zu deren Ersatz wird für die einzelnen Tierversuche ein zeitlich abgestufter Rahmen angestrebt, und zwar gemeinsam vom Europäischen Verband der Kosmetik-Industrie (COLIPA) in Brüssel und dem EU-Validierungszentrum für Alternativmethoden (ECVAM) im EU-Forschungszentrum in Ispra (Italien):
  • Fertigprodukte: sofort
  • Hautpenetration, Hautreizung, Korrosivität und Phototoxizität von Inhaltsstoffen: 1998/99
  • Augenreizung von Inhaltsstoffen: nicht vor dem Jahr 2000.

Dieser Zeitplan ist nur bei erfolgreichem Abschluß der derzeit laufenden Validierungsstudien von COLIPA und ECVAM einzuhalten.

In dem Artikel der Druckausgabe werden der derzeitige Entwicklungsstand der in vitro Methoden und ihre Grenzen für die genannten Gebiete der Sicherheitstoxikologie ausführlich beschrieben. Bei den übrigen sicherheitstoxikologischen Tierversuchen wird die Entwicklung und Validierung tierversuchsfreier Methoden noch länger dauern, das gilt insbesondere für die Prüfung auf sensibilisierende Eigenschaften an der Haut, die im Bereich der Kosmetika unerläßlich ist.

PZ-Titelbeitrag von Horst Spielmann, Berlin

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