TI-Komponenten online nachweisen |
Alexander Müller |
23.08.2023 14:00 Uhr |
Geschützte Datenautobahn: Für die Nutzung der Telematik-Infrastruktur (TI) bedarf es spezifischer technischer Komponenten. Die Kosten für diese Ausrüstung erhalten die Apotheken von den Kassen pauschal refinanziert. / Foto: Adobe Stock/envfx
Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) hat gestern ein neues Antragsformular live geschaltet. Apotheken können hier ihre Komponenten, Anwendungen und Dienste, die für die Nutzung der Telematik-Infrastruktur (TI) notwendig sind, per Selbsterklärung nachweisen und so ihre zukünftigen Ansprüche auf Refinanzierung sichern.
Ende Juni hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) festgesetzt, dass das bisherige System der TI-Refinanzierung ab Juli abgelöst werden soll. Neuerdings erhalten Apotheken als Ausgleich für die wegfallenden Einmalzahlungen höhere monatliche TI-Pauschalen.
Für die Höhe der neuen TI-Pauschalen sind zwei Kriterien entscheidend: Die Zahl der Rx-Packungen zulasten der Krankenkassen – diese wird automatisch vom NNF berechnet – und die Vollständigkeit der notwendigen Komponenten, Anwendungen und Dienste.
Um letztere nachzuweisen, reicht eine Selbsterklärung gegenüber dem NNF. Dafür wurde jetzt ein neues TI-Verfahren bereitgestellt. Bis Ende September 2023 müssen Apotheken die Anwendung »elektronische Patientenakte (EPA)« (PTV4-Update) nachweisen. Bis Ende Dezember 2023 muss die Anwendung »EPA 2.0« (PTV5-Update) in der Apotheke vorhanden und nachgewiesen sein.
Im neuen digitalen Antragsformular sind die alten Anträge bereits hinterlegt. Apotheken, die schon die Refinanzierung ihres PTV4-Updates beantragt haben, müssen also nicht aktiv werden. Der Nachweis-Status der Komponenten lässt sich aber hier kontrollieren.
Apotheken, die vor dem 1. Juli 2023 an die TI angeschlossen wurden, können noch bis Ende des Jahres alle noch fehlenden Anträge über das NNF-Portal stellen. Das betrifft die Erstausstattung, PTV4, Heilberufsausweis (HBA) für Angestellte, HBA für Berufsanfänger, und die Ingenico-Aufsteckgeräte. Mit dem Ende der sechsmonatigen Übergangsfrist erlöschen die Ansprüche.
Apotheken, die nach dem Stichtag an die TI angeschlossen wurden, müssen nur einen Erstausstattungsantrag stellen und das Häkchen für die vorhandenen Anwendungen, Dienste und Komponenten im neuen Antragsformular setzen. Die erste Auszahlung nach der neuen TI-Regelung erfolgt zum Ende des vierten Quartals 2023.