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GVSG

Thüringer Ministerin setzt sich für Kioske ein

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) macht sich dafür stark, die Förderung von Gesundheitskiosken gesetzlich zu regeln. Anderenfalls drohe eine Ausdünnung von Angeboten in ländlichen Regionen.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 12.08.2024  12:45 Uhr

Die Gesundheitskioske bildeten ursprünglich das Kernstück des Entwurfs des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Doch in einem Mitte April veröffentlichten Entwurf tauchten die Kioske nicht mehr auf. Zuvor hatten Kritiker vor teuren Doppelstrukturen gewarnt. Thüringen und Bremen setzten sich jedoch in der Bundesratssitzung Anfang Juli dafür ein, die entsprechenden Passagen wiederaufzunehmen. 

Beim Besuch eines Gesundheitskiosks im thüringischen Kirchheilingen am vergangenen Freitag hob Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner die Bedeutung dieser Angebote insbesondere für die Versorgung in ländlichen Regionen hervor. Außerdem sprach sie sich dafür aus, die Förderung der Gesundheitskioske wieder ins GVSG aufzunehmen. Diese könnten maßgeblich zu einer höheren Lebensqualität sowie zur Stärkung der Ge­sundheitsversorgung im ländlichen Raum beitragen, sagte die Ministerin laut einem Bericht im »Ärzteblatt«.

Demnach verwies Werner bei dem Besuch auf die gelungene Kombination aus medizinischen, sozialen und mobilitätsbezogenen Angeboten und machte sich auch für eine weitere Stärkung telemedizinischer Services stark. Zugleich kritisierte sie, dass das GVSG ohne die Kioske sein eigentliches Ziel, die Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune, ein Stück weit aus den Augen verloren habe.

Laut dem Bericht warnte Werner vor den Folgen einer weiteren Ausdünnung von Gesundheits-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten in ländlichen und strukturell benachteiligten Regionen. »Mit der Aufnahme in das Bundesgesetz wäre die Finanzierung solcher Einrichtungen gesichert und die Angebote könnten zusätzlich ausgebaut werden«, zitiert das »Ärzteblatt« die Ministerin.

Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig

Da das GSVG im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, ist unklar, ob sich die Länder mit ihrer Forderung nach der Wiederaufnahme der Gesundheitskioske in das Gesetz durchsetzen können. Am 22. Mai hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf verabschiedet. Ziel des GVSG ist es, dass Patientinnen und Patienten in Zukunft einen besseren Zugang zu Behandlungen bekommen. Konkret sollen für Hausärzte wie schon für Kinderärzte Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben werden. Alle Hausarztleistungen einschließlich Hausbesuche werden also künftig ohne Kürzungen vergütet. Zudem soll die Zuständigkeit für das Apothekenhonorar ins Bundesgesundheitsministerium wandern.

 

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