Thüringen ruft erneut zum Protest auf |
Jennifer Evans |
09.08.2024 11:06 Uhr |
Der Beteiligungswille in Thüringen ist derzeit mager. Eigentlich wollte der Berufsstand erneut auf die Straße gehen, um gegen das geplante Apotheken-Reformgesetz zu protestieren. / Foto: PZ/Müller
Der Thüringer Apothekerverband (ThAV) sorgt sich um die Protestbeteiligung am 28. August in Erfurt. Bisher wollen nämlich nur 30 Apotheken und 110 Personen bei der Kundgebung vor der Staatskanzlei mitmachen, wie aus einem ThAV-Schreiben hervorgeht.
Daher appelliert der Verband nun an seine Mitglieder, an dem Protesten in Erfurt und Dresden teilzunehmen, um ein klares Signal an die Gesundheitspolitik zu senden: »Wir müssen uns im Klaren sein, dass die Apothekenreform den strukturellen und finanziellen Ruin der inhabergeführten Apotheke darstellt. Wenn wir jetzt keine Kraft auf die Straße bekommen, wann dann?« Nur gemeinsam könne es gelingen, die Apothekenreform noch zu stoppen.
Die Landesapothekerkammer Thüringen organisiert einen Bustransfer nach Erfurt. Protestmaterialien wie Plakate, Warnwesten und Trillerpfeifen gibt es demnach vor Ort. Allerdings fordert der Verband die Teilnehmenden dazu auf, selbst kreativ zu werden.
Zusätzlich will man mit einer Postkartenaktion vom 19. August bis zum 6. Oktober auf sich aufmerksam machen. Die Postkarten bekommen die Offizinen über den Großhandel (je 150 Postkarten und drei Plakate). Verbunden ist die Aktion mit einer Petition mit dem Titel »Gesundheitsversorgung in Thüringen sichern. Apotheken retten.« Ziel ist es, dass die Landesregierung bei einem möglichen Einspruch im Bundesrat gegen das Apotheken-Reformgesetz stimmt.
ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold erklärt in der »Mitteldeutschen Zeitung«, was die Reformpläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für die tägliche und sichere Versorgung mit Medikamenten bedeuten würden und warum Lauterbachs Vorhaben aus seiner Sicht möglicherweise gesundheitsgefährdend sind. »Warum gibt es denn überhaupt Apotheken? Weil es Arzneimittel gibt.« Die seien als Produkt erstmal gefährlich. »Denn ein Arzneimittel darf – und da werden viele jetzt lachen oder staunen – Menschen töten.«
Im Arzneimittelgesetz stehe, dass ein Arzneimittel auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schwerste Nebenwirkungen haben kann. Arnold: »Das Problem gibt es auf der ganzen Welt. Deshalb hat man sich darüber Gedanken gemacht und ist zu dem Schluss gekommen, dass man ein Arzneimittel nicht so verkaufen kann wie ein Brot oder einen Kohlkopf – dazu ist es zu gefährlich.«
Lauterbach wolle nun ein großes Apothekengesetz machen und alles ändern. »Er meint, es wäre ausreichend, wenn in einer Apotheke acht Stunden pro Woche ein Apotheker da ist. Aber das ist wie eine Rutschbahn. Wenn ich da einmal was draufgelegt habe, kann ich es irgendwann nicht mehr aufhalten«, sagt der ABDA-Vizepräsident.