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Unterversorgung

Thüringen macht 40.000 Euro für Land-Apotheken locker

Wer sich als Zahnarzt oder Apotheker in ländlichen Regionen niederlässt, kann ab sofort eine Finanzspritze vom Land Thüringen bekommen. Das gilt sowohl für Neugründungen als auch für Übernahmen.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 09.02.2024  15:20 Uhr

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung hatte zuletzt vor einer Unterversorgung bei Zahnärzten gemahnt und mehr Unterstützung gefordert. Nun gibt es eine Finanzspritze für Niederlassungen auf dem Land. Die Förderung greife nun auch für Apotheken und Zahnarztpraxen, teilte Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) mit.

Bisher habe sie nur für Allgemein- und Facharztpraxen zur Verfügung gestanden. Für das Haushaltsjahr 2024 stünden 1,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die maximale Förderhöhe sei von 20 000 auf 40 000 Euro angehoben worden.

Keine Nachfolger

Zuletzt hatte die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) in Thüringen gefordert, die Landesregierung müsse ihre »restriktive Förderung bei Niederlassungen ändern«. Es drohe eine Unterversorgung nicht nur in ländlichen Regionen, sondern auch in Erfurt. Grund sei, dass Zahnärzte in den Ruhestand gingen und keinen Nachfolger fänden. Auf jede nicht besetzte Praxis kämen im Schnitt 1680 suchende Patienten.

»Die flächendeckende und bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung in Thüringen ist ein zentrales Anliegen der Thüringer Landesregierung«, sagte Werner laut einer Mitteilung. Hierzu zähle neben einem umfassenden Angebot an Haus- und Facharztpraxen vor allem auch die zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung. Die Förderung kann sowohl für die Neugründung als auch die Übernahme einer Praxis beantragt werden.

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