Therapeuten warnen vor E-Patientenakte |
Die Mindeststandards für Patientensicherheit und Patientensouveränität fehlten laut Bundespsychotherapeutenkammer bislang im digitalen Versorgungs Gesetz. Der Verband rät Patienten mit psychischen Erkrankungen deshalb von der Nutzung der E-Patientenakte ab. / Foto: Fotolia/momius
»Die elektronische Patientenakte erfüllt bislang nicht die Mindeststandards, die zum Schutz der Patienten notwendig sind«, erklärt BPtK-Präsident Dietrich Munz. Gerade psychisch kranke Menschen müssten im Einzelnen darüber entscheiden können, wer zum Beispiel von einer Behandlung in einer psychiatrischen Klinik oder mit einem Antidepressivum erfährt. Deshalb fordert die BPtK, verbindliche Regelungen zu schaffen, die den Patienten eine entsprechende Datenhoheit und sichern.
»Menschen mit psychischen Erkrankungen werden immer noch stark diskriminiert«, betont Munz. Sie müssten deshalb entscheiden können, welche Daten in der Patientenakte gespeichert werden und wer Einsicht in welche Dokumente erhält. »Nicht jeder Leistungserbringer sollte ungefiltert auf alle Informationen zugreifen dürfen.« Es gelte, sensible Gesundheitsinformationen auf dem höchsten Niveau des Datenschutzes und der Datensicherheit vor dem Zugriff von Nichtberechtigten zu schützen. »Solange dies nicht sichergestellt ist, kann ich nur davon abraten, Informationen über psychische Erkrankungen in der elektronischen Patientenakte zu speichern.«