TGL ist eingetragener Verein |
Mit dem Eintrag ins Vereinsregister verbindet der TGL viele Vorteile. / © Photo Alto/Eric Audras
Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein ist demnach seit September offiziell als eingetragener Verein im Vereinsregister eingetragen. Damit werde »ein wichtiger Meilenstein in der Professionalisierung der Arbeitgebervertretung« erreicht, teilte die TGL mit. »Mit der Eintragung als Verein sichern wir nicht nur die Kontinuität und Unabhängigkeit unserer Arbeit, sondern schaffen eine stabile rechtliche Grundlage für die zukünftige Entwicklung der TGL«, so der TGL-Vorsitzende Constantin Biederbick.
Für die Arbeitgebervertretung und die Mitglieder biete die Vereinsgründung etliche Vorteile. So genieße die TGL e.V. Rechtssicherheit und Haftungsbeschränkung nach deutschem Vereinsrecht, könne rechtsverbindlich handeln und Verträge schließen, wodurch die Mitgliederinteressen »noch wirksamer gegenüber Politik, Verbänden und Gewerkschaften« vertreten werden könnten.
Transparente Strukturen und nicht zuletzt eine bessere Außenwirkung bringe die neue Rechtsform ebenso mit sich. »Die Eintragung stärkt das öffentliche Profil der TGL und schafft Vertrauen bei Mitgliedern, Partnern und politischen Entscheidungsträgern«, heißt es in der Mitteilung.