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Apothekerkammer Nordrhein

Telepharmazie im Homeoffice, aber mit Apotheken-Anschluss

Der Begriff Telepharmazie ist bislang rechtlich nicht definiert. Der Digitalausschuss der Apothekerkammer Nordrhein hat nun erklärt, wie er sich Telepharmazie vorstellt.
PZ
10.06.2024  16:16 Uhr

»Telepharmazie wird in der Zukunft der Apotheke eine tragende Rolle spielen, um die Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung zu stemmen«, ist Marc Kriesten, Vorsitzende des Digitalisierungsausschusses der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), überzeugt. Er präsentierte vergangene Woche bei der Delegiertenversammlung der AKNR in Düsseldorf ein Whitepaper und Positionspapier zur Telepharmazie, das der Digitalisierungsausschuss am Tag zuvor verabschiedet hatte. 

»Statt, wie es das ominöse Eckpunkte-Papier des BMG zur Zukunft der Apotheken vorsieht, irgendwie so telepharmazeutisch tätig zu werden, sehen wir eine große Notwendigkeit für eine fundierte Basis und genaue Planung«, erklärte Kriesten. Denn die Apothekerschaft ist sich einig, dass es nicht Telepharmazie ist, wenn kein approbierter Apotheker mehr physisch in einer Apotheke anwesend ist und nur noch digital zugeschaltet wird. Auch die Bayerische Landesapothekerkammer hat ein Positionspapier zur Telepharmazie erstellt. Zudem wird das Thema am morgigen Dienstag beim Symposium der Bundesapothekerkammer in Berlin (und online) diskutiert.

Die Nordrheiner definieren Telepharmazie als »Kommunikation des pharmazeutischen Personals von öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken im Rahmen einer pharmazeutischen Tätigkeit, bei der sich das Apothekenpersonal sowie die Leistungsempfänger nicht am gleichen Ort aufhalten«. Dabei soll eine telepharmazeutische Betreuung zwar auch aus dem Homeoffice möglich sein, jedoch nur »solange eine eindeutige Anbindung in Form eines Beschäftigungsverhältnisses an eine öffentliche Vor-Ort-Apotheke vorliegt und die Weisungshoheit nach § 7 ApoG weiter gewährleistet ist«. Weiterhin seien § 3 (4) ApoBetrO und § 20 (1) S. 2 ApoBetrO zu berücksichtigen. Die Möglichkeit des Homeoffice sei für die künftige Attraktivitätssteigerung der Arbeitsplätze in den Apotheken berücksichtigt worden.

Ziel sei, die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie den Apotheken vor Ort und den Krankenhausapotheken Nutzen bringen und die in der Zukunft notwendigen Versorgungsstrukturen zulassen, ohne dass sie missbräuchlich verwendet werden können.

Telepharmazie könne beispielsweise teilweise bei pharmazeutischen Dienstleistungen, Präventionsangeboten, Medikationschecks und Beratung zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) zum Einsatz kommen. »Die Apothekerkammer Nordrhein spricht sich für die vergütungsfähige Implementierung von telepharmazeutischen Angeboten in den Apotheken vor Ort und den Krankenhaus-Apotheken aus, um den Versorgungs- und Beratungsbedarf der Kunden und Patienten niedrigschwellig und zeitgemäß zu decken«, sagte Kammerpräsident Armin Hoffmann. 

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