Mehrere Hundert Protestierende unterstützen Joachim Volz bei seinem Prozess. Mit Teilerfolg, denn Volz darf Abbrüche in seiner Privatpraxis weiterhin durchführen. / © Imago / epd
Im Streit um das Abtreibungsverbot am Klinikum Lippstadt hat Chefarzt Volz mit seiner Klage gegen den katholischen Krankenhausträger zumindest in Teilen einen Erfolg erzielt. In diesem Fall hob das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in zweiter Instanz ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts Hamm in dem Bereich auf, der die Nebentätigkeit der Gynäkologen betrifft.
Das LAG prüfte in zwei Bereichen getrennt, wie der Vorsitzende Richter Guido Jansen schilderte. Die Klage des Mediziners Joachim Volz gegen eine Dienstanweisung des Trägers in Bezug auf seine Tätigkeit als angestellter Chefarzt des Klinikums Lippstadt wies die Kammer ab. Diese Dienstanweisung des Arbeitgebers – sie lässt Abtreibungen in engen Ausnahmen zu – verstoße nicht gegen das Gesetz. Es sei eine Unternehmensentscheidung, »bestimmte Leistungen im Betrieb nicht anzubieten.«
Ganz anders urteilte das LAG aber bei der Nebentätigkeit des Klägers. Hier sei die Anordnung des Klinikträgers als Arbeitgeber rechtswidrig. Volz betreibt eine Privatpraxis in Bielefeld und ist darüber hinaus auch am Klinikum Lippstadt ambulant in Nebentätigkeit als Frauenarzt im Einsatz.
Es habe der Kammer »missfallen«, dass hier für die Nebentätigkeit ein absolutes Abtreibungsverbot vorgesehen war, betonte der Richter. Ein Abbruch sei auch nach Lehre der katholischen Kirche nicht in allen Fällen absolut untersagt. Kläger Volz zeigte sich über das Urteil »sehr erleichtert«. Das LAG ließ eine Revision beim Bundesarbeitsgericht nicht zu.
Britta Haßelmann (Die Grünen) sprach dem Angeklagten ihre Unterstützung aus. Dennoch betonte sie: »Dieses Urteil ist für Joachim Volz ein Erfolg – aber dennoch ist es kein guter Tag für Frauen. Denn das Gericht hat nur Professor Volz persönlich erlaubt, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Es wird keiner weiteren Ärztin und keinem Arzt erlaubt«, kritisiert Haßelmann. Die Versorgungslage für Schwangere werde bereits jetzt stetig schlechter. »Dass Ärztinnen und Ärzte in diese unmögliche Lage gebracht werden – ihrem medizinischen Eid verpflichtet und gleichzeitig vom Arbeitgeber angewiesen –, ist unhaltbar und muss dringend reformiert werden«, ordnet die Fraktionsvorsitzende ein.
Die Sprecherin für Frauenpolitik, Ulle Schauws (Die Grünen) äußert ebenso Zweifel an dem Nutzen des Urteils für die Zukunft der Versorgung von Frauen: »Durch das Urteil im Fall Volz wird die Versorgung für Frauen in Not, die einen Schwangerschaftsabbruch brauchen, nur begrenzt gut. Das Pränatalzentrum Lippstadt wird damit mittelfristig gefährdet. Das ist und bleibt fatal für Frauen«, so Schauws. Ein sicherer Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen sei gesetzliche Verpflichtung des Bundes und der Länder.
»Wir Grüne bringen darum jetzt einen Antrag in den Bundestag ein, der unter anderem fordert, dass Kliniken Schwangerschaftsabbrüche anbieten müssen, wenn die Versorgung nicht anderweitig gesichert ist«, so Schauws mit Blick auf die staatliche Finanzierung der Kliniken. »Für uns ist klar: Reproduktive Rechte sind ein essenzieller Bestandteil von Frauengesundheit. Das Recht, über den eigenen Körper zu entscheiden, ist ein Menschenrecht und darf nicht aus religiösen Gründen verwehrt werden«, kritisiert die Sprecherin die Einflussnahme der Kirche.