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TGL-Nordrhein

»Tarifkosmetik hilft uns nicht weiter«

Auf der Jahreshauptversammlung der TGL-Nordrhein wurde über die Diskrepanz zwischen Tariferhöhungen und sinkenden Betriebsergebnissen diskutiert. Außerdem wurde die neue Satzung, die ab dem 1. Januar 2025 gilt, vorgestellt und beschlossen. Auch der Name ändert sich dann: Die TGL Nordrhein heißt dann TGL e.V.
Kerstin Pohl
26.09.2024  17:30 Uhr

Sebastian Berges, zweiter Vorsitzender der TGL-Nordrhein (Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter) eröffnete die Jahreshauptversammlung mit einem Resümee. Wie soll das Dilemma Tariferhöhungen versus sinkende Betriebsergebnisse gelöst werden? Seit dem 1. Juli 2024 gilt ein neuer Gehaltstarifvertrag, auf den sich der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft (Adexa) geeinigt haben und der so nicht mit der TGL Nordrhein abgesprochen war. Außer einer Gehaltserhöhung steht Apothekenmitarbeitern nun ein Tag mehr Urlaub und eine Arbeitsstunde weniger pro Woche zu. Seit dem 1. August 2024 gibt es zudem einen neuen Bundesrahmentarifvertrag (BRTV).

Berges kritisierte, dass das der falsche Zeitpunkt für solche Zusagen sei. Die Betriebsergebnisse nähmen immer mehr ab: 12 bis 15 Prozent der Apotheken weisen ein negatives Betriebsergebnis auf, 20 Prozent der Apothekenleiter verdienen weniger als ihre angestellten Apotheker und zwei Drittel aller Apothekern erreichen nicht mehr den durchschnittlich benötigten Umsatz von 100.000 Euro im Jahr.

»Tarifkosmetik hilft uns nicht weiter«, betonte Berges. Dabei müsse man auch berücksichtigen, dass der ADA Apotheken aus Ballungsgebieten vertritt, während es bei der TGL-Nordrhein die eher ländlichen Gebiete sind.

»Für die Mitarbeiter nehmen die Belastung und damit der Stress kontinuierlich zu, ebenso wie die Krankenstände. Die Einführung von pDL, dem E-Rezept und das Lieferengpassmanagement tun ein Übriges dazu«, sagte der zweite Vorsitzende. Zudem werde der Arzneimittelbedarf in den nächsten Jahren weiter ansteigen, bedingt auch durch den demografischen Wandel und zunehmend ältere Patienten, damit verbunden auch mehr und intensivere Beratungsgespräche. Das bedeute dann auch mehr Belastung für das Apothekenpersonal, dessen Zahl weiter abnimmt. Selbstverständlich solle die Leistung der Mitarbeiter anerkannt und wertgeschätzt werden, sagte Berges. Viele Arbeitgeber zahlen bereits außertariflich.

Nicht zu vernachlässigen sei zudem der Wettbewerb der Apotheken um Arbeitskräfte, beispielsweise mit Krankenhäusern. 78 Prozent der Hochschulabsolventen gingen heute nicht mehr nach Abschluss des Studiums in die Apotheke. Hinzu kämen seit April 2024 schlechtere Einkaufskonditionen, die keine Kompensationsmöglichkeiten böten und auch den Apotheken keinen Handlungsspielraum mehr ließen.

Von der Politik käme keine Unterstützung, kritisierte Berges, sie habe die Apotheken vernachlässigt und agiere lediglich mit Lippenbekenntnissen. Das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) sei eine Blackbox, bei der die Arbeitgeber im Regen stehengelassen werden.

Wie könnten mögliche Lösungen laut Berges aussehen? Man könnte die Ausbildungskosten der PTA und PKA beispielsweise durch öffentliche Gelder finanzieren. Für das Lieferengpassmanagement, die pDL und auch das Impfen müsse mehr Geld bezahlt werden. Auch eine Stärkung der Apothekenpflicht für Produkte, die es im Super- oder Drogeriemarkt gibt, sei denkbar. Generell aber forderte Berges: »Es muss mehr Geld ins System!« und er regte an, auch »weiter zu trommeln, um der Politik die Situation der Apotheken klar zu machen und eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.«

Neuer Name und neue Satzung

Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL Nordrhein) wurde am 26. Januar 1977 als nicht eingetragener Verein gegründet. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Verein unter geändertem Namen, nun TGL e.V., als eingetragener Verein fortgeführt. Das Verbandsgebiet erstreckt sich auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland und ermöglicht damit eine Öffnung für andere Bundesländer oder auch Kammerbezirke. Sitz des Vereins ist die Hirsch-Apotheke in Frechen, der Apotheke des ersten Vorsitzenden. Wenn der Vorstand wechselt, wird sich damit auch der Vereinssitzt ändern.

Ab dem 1. Januar 2025 gilt dann auch die neue Satzung, deren Erstellung juristisch von der Treuhand und einem Notar betreut wurde. Die neue Satzung soll den juristischen und vor allem steuerrechtlichen Anforderungen standhalten. Sie bietet zudem mehr Sicherheit und Transparenz für die Mitglieder.

Die neue Satzung wurde von der Hauptversammlung einstimmig durch die anwesenden Mitglieder angenommen.

Regularien

Das Jahr 2023 zeigte eine ausgewogene Bilanz, allerdings lässt sich ein Mitgliederschwund von 134 Mitgliedern seit 2020 verzeichnen, zurückzuführen auf Apothekenschließungen. Schatzmeister und Vorstand wurden entlastet für das Geschäftsjahr 2023. Der Haushaltsentwurf für 2024 und auch 2025 wurde einstimmig angenommen. Da auch für das Jahr 2025 ein weiterer Mitgliederschwund zu erwarten ist, wurde beschlossen, den Mitgliedsbeitrag ab 2025 von 130 auf 160 Euro im Jahr zu erhöhen, umso den Haushalt zu stabilisieren. Mit einer Enthaltung wurde diesem Vorschlag zugestimmt. Die beiden Kassenprüfer Wolfgang Boventer und Ute Hecht-Neuhaus wurden als Kassenprüfer bestätigt und wiedergewählt.

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