Tandler legt Revision ein |
Allerdings war München damals der »Ort der Geschäftsleitung«. Tandler hatte in ihren Schlussworten gesagt, sie würde ihre »Fehler« heute nicht noch einmal machen. Sie könne nur um Entschuldigung bitten. Die Staatsanwaltschaft hatte Tandler allerdings schon zuvor ein überwiegend taktisch motiviertes Geständnis vorgehalten.
Dass Tandler und N. trotz ihrer Geständnisse und trotz ihrer Zustimmung zu der Verständigung mit dem Gericht nun Revision gegen ihre Verurteilungen einlegen, mag überraschen. Der Sprecher des Landgerichts betonte allerdings: »Die deutsche Strafprozessordnung sieht vor, dass auch (und gerade) nach einer Verständigung im Strafverfahren Rechtsmittel eingelegt werden können.«