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Urteil zur Masken-Affäre

Tandler legt Revision ein

Die Verurteilung der Masken-Millionärin und CSU-Politikertochter Andrea Tandler wegen Steuerhinterziehung muss vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüft werden. Sie hat Revision eingelegt.
dpa
PZ
22.12.2023  12:20 Uhr

Andrea Tandler sowie ihr ebenfalls verurteilter Geschäftspartner N. haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I von vergangener Woche eingelegt. Das teilte das Gericht am Freitag mit.

Dem Urteil war eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Prozessbeteiligten vorausgegangen, Tandler und N. hatten umfangreiche Geständnisse abgelegt. Am Ende wurde Tandler wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Gegen N. verhängte das Landgericht drei Jahre und neun Monate Haft.

Weil die Haftbefehle gegen die beiden Angeklagten gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurden, kamen beide nach rund elf Monaten Untersuchungshaft am vergangenen Freitag zunächst auf freien Fuß. Tandler will zunächst auch gesundheitliche Probleme auskurieren.

Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Sie hatte zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür kassierte sie Provisionen von fast 50 Millionen Euro - was an sich legal ist.

Wirtschaftlicher Schaden beträgt 7,8 Millionen Euro

Verurteilt wurden beide nun, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch der Einkommens- beziehungsweise der Gewerbesteuerhinterziehung strafbar gemacht haben. Das Gericht ging in seinem Urteil am Ende von einem wirtschaftlichen Schaden von insgesamt 7,8 Millionen Euro aus.

Am Ende räumten die beiden Angeklagten die ihnen zur Last gelegten Steuerhinterziehungsvorwürfe über ihre Verteidiger weitgehend ein – etwa auch die Tatsache, dass es ein gemeinsames Unternehmen der beiden erst einige Wochen später gab als ursprünglich behauptet.

Darauf gründete der Vorwurf der Einkommensteuerhinterziehung gegen Tandler. Darüber hinaus versteuerten beide ihre Millionen aus den Maskengeschäften nicht in München, sondern in Grünwald - dort ist im Vergleich zur Landeshauptstadt nur rund die Hälfte an Gewerbesteuern fällig.

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