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Lymphom-Therapie

Tafasitamab vor der Zulassung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel der europäischen Zulassungsbehörde EMA empfiehlt, dem Tafasitamab-haltigen Präparat Minjuvi® eine bedingte Zulassung zu erteilen. Der neue Wirkstoff soll bei einer bestimmten Form des Non-Hodgkin-Lymphoms zum Einsatz kommen.
Sven Siebenand
09.07.2021  06:54 Uhr

Wie die Firmen Incyte und MorphoSys melden, bezieht sich die EMA-Empfehlung auf den Einsatz von Tafasitamab – in Kombination mit Lenalidomid mit anschließender Tafasitamab-Monotherapie – bei Erwachsenen mit rezidiviertem oder refraktärem diffusem großzelligem B-Zell-Lymphom (Diffuse Large B-Cell Lymphoma, DLBCL), wenn diese nicht für eine autologe Stammzelltransplantation geeignet sind.

Das DLBCL ist mit einem Anteil von 40 Prozent weltweit die häufigste Form des Non-Hodgkin-Lymphoms bei Erwachsenen und zeichnet sich durch rasch wachsende Raumforderungen maligner B-Zellen in den Lymphknoten, der Milz, der Leber, dem Knochenmark und anderen Organen aus. In Europa wird jedes Jahr bei circa 16.000 Menschen ein rezidiviertes oder refraktäres DLBCL diagnostiziert.

Tafasitamab ist ein humanisierter, Fc-modifizierter, zytolytischer monoklonaler Antikörper, der sich gegen CD19 auf B-Zellen richtet. Da dieses Oberflächenantigen von bösartigen B-Zellen stark exprimiert wird, gilt es als guter Angriffspunkt für Therapeutika. Tafasitamab wird infundiert. Auch die beiden bereits zugelassenen und auf dem Markt eingeführten CAR-T-Zelltherapeutika Tisagenlecleucel (Kymriah®) und Axicabtagen-Ciloleucel (Yescarta®) richten sich übrigens gegen CD19 und sind unter anderem zur Behandlung des rezidivierten oder refraktären DLBCL zugelassen.

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