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Makelverbot
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Streit um Gebühren für Doc Morris-Plattform

Bereits kurz nach Start der Doc Morris-Plattform mahnte die Apothekerkammer Nordrhein den Versender ab. Grund dafür sind die Gebühren, die Apotheken für die Nutzung bezahlen sollen und die aus Sicht der AKNR unter anderem gegen das Makelverbot verstoßen. Doc Morris legte nun Klage gegen die Ansprüche der Kammer ein, die antwortete ihrerseits mit einer Widerklage.
AutorKontaktSvea Türschmann
Datum 04.05.2022  14:25 Uhr
Doc Morris weißt vermeintliche Verstöße zurück

Doc Morris weißt vermeintliche Verstöße zurück

Doch im März hat Doc Morris nun selbst Klage beim Landgericht Karlsruhe eingereicht. Das Gericht solle feststellen, dass die AKNR keinerlei Ansprüche habe, eine Unterlassung zu fordern. Das Unternehmen rechtfertigt die Gebühren in der Klageschrift wie folgt: Die monatliche Grundgebühr sei explizit nicht für die Übermittlung von Verschreibungen, sondern für »die Bereitstellung des Marktplatzes als Verkaufs- und Werbefläche und die dafür erforderlichen technischen Leistungen«. Das Entgelt entspreche außerdem keinem »Vorteil«, da ihr keine Vereinbarung zugrunde lege, die »bewusst unausgeglichen mit dem Ziel einer Wettbewerbsbevorzugung geschlossen« wurde. Zudem entspreche ein von der Nutzungsintensität abhängiges Entgelt dem Interesse der Apotheken, da sie nicht mit hohen Fixkosten beladen würden. 

Die Kammer bestätigte nun gegenüber der PZ, dass die AKNR selbst Widerklage eingreicht habe. Somit muss nun das Gericht entscheiden, welcher Klage es stattgibt.

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