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MedCanG
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Streit über »echte« und »unechte« Cannabispatienten

Mit dem Verbot von Onlineverschreibung und Versand medizinischer Cannabisblüten will die Bundesregierung möglichen Missbrauch stoppen. Über die Verschärfungen gehen die Meinungen auseinander. Diskutiert wird auch, wer »echter« Patient und wer bloß Freizeitkonsument ist und was das die Allgemeinheit kostet.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 11.02.2026  10:58 Uhr

Der Verdacht, dass das Gros der Verordnungen von medizinischen Cannabisblüten dem Freizeitkonsum dient, kam recht schnell nach der Teilfreigabe von Cannabis im April 2024 auf. Sprunghaft gestiegene Cannabisimporte bei stagnierenden GKV-Verordnungszahlen weisen zumindest auf Missbrauch hin; neuere Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), nach denen allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 rund 142 Tonnen Cannabis eingeführt wurden – nahezu doppelt so viel wie im gesamten Jahr 2024 –, nähren die Annahme weiter.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will gegensteuern und plant mit dem novellierten Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) unter anderem ein Verbot von Versand und Onlineverschreibungen von Cannabisblüten; im Blick hat man einschlägige Plattformen, die Privatzahlern Rezepte auf Fragebogenbasis ausstellen.

In der Diskussion spielt auch der mutmaßliche Bezieherkreis eine Rolle. Schon bei der MedCanG-Anhörung im Gesundheitsausschuss Mitte Januar gab Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband (DHV) zu Protokoll, dass es nach seiner Einschätzung deutlich mehr »echte« Cannabispatienten auf diesen Plattformen gebe als unterstellt. Praxen seien eben oftmals ein Nadelöhr, weshalb sich die Betroffenen an die Onlineplattformen wenden würden.

DHV beklagt »Fake News«

Es gebe natürlich auch Konsumenten unter den Patienten, räumte Wurth ein. Ein Bedarf an einem regulierten Zugang zu Cannabis sei also offensichtlich. Mit der Telemedizin könne der Bedarf gedeckt werden, so der Cannabis-Aktivist. Den Zugang zu verschließen, würde ihm zufolge den Schwarzmarkt aufblühen lassen.

Das Thema Cannabis verfängt – etliche Medien nehmen die geplanten Verschärfungen auf. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) beklagte vergangene Woche in einem Interview mit der »Neuen Osnabrücker Zeitung«, dass unter den geltenden Regelungen die GKV teilweise auch den Freizeitkonsum finanziere. Der DHV warf Philippi daraufhin vor, er verbreite »Fake News«, denn der Anstieg der Verordnungen gehe eben auf Privatrezepte zurück; der Allgemeinheit entstünden keine Kosten.

Der Gesundheitsminister, der aktuell auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) ist, bekräftigte jetzt gegenüber der PZ seinen Vorwurf. Zwar erfolge der mutmaßliche Missbrauch zum größten Teil über Privatrezepte und damit als Selbstzahlerleistung. »Dass in einem gewissen Umfang auch ein Bezug von Medizinalcannabis zum Freizeitkonsum über die GKV-Versorgung und damit zu Lasten des Solidarsystems erfolgt, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden«, so Philippi.

Philippi: Versandverbot mit Bestand?

Grundsätzlich seien die aktuellen Regelungen missbrauchsanfällig. Ein Rückschluss auf eine verdeckt höhere Zahl »echter« Patientinnen und Patienten sei aus den gestiegenen Importen »nicht ableitbar«, so Philippi. Angesichts der angespannten Lage der Kassen sei dringend erforderlich, »dass Medizinalcannabis ausschließlich an Patientinnen und Patienten mit einer medizinischen Indikation abgegeben wird«.

Wie sich der Gesundheitsausschuss zu den zentralen Punkten im MedCanG positionieren wird, ist noch unklar. Nicht nur innerhalb der Koalition, sondern auch innerhalb der Union gibt es verschiedene Meinungen zum geplanten Versandverbot. Dem Vernehmen nach soll es längst vom Tisch sein.

Philippi äußerte sich hier zurückhaltend. Ein Nachsteuern bei den Cannabis-Bezugsmöglichkeiten sei gefordert. Ob das konkrete Versandverbot im Gesetzgebungsverfahren Bestand haben werde, könne derzeit aber nicht abgesehen werden.

Auf die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses darf man gespannt sein, die Diskussion dauert jedenfalls noch an. 

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