Streeck, Warken und das Cannabis |
Cornelia Dölger |
28.05.2025 13:14 Uhr |
Die Teilfreigabe von Cannabis ist umstritten. / © imago images/CHROMORANGE
Heute tagt das Kabinett und bringt erste Gesetze auf den Weg. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat sich unter anderem vorgenommen, die Weichen für ein Lachgasverbot zu stellen. Das Kabinett feilte zudem an der weiteren Personalaufstellung in der neuen Legislatur und berief neue Bundesbeauftragte. Hendrik Streeck (CDU) wird demnach neuer Bundesdrogenbeauftragter, Katrin Staffler (CSU) soll sich um Pflege kümmern und Stefan Schwartze (SPD) bleibt Patientenbeauftragter.
»Gerade die Gesundheitspolitik ist auf den Austausch mit allen Betroffenen angewiesen. Dieser Dialog ist wichtig, um Regierungshandeln besser zu machen und zu übersetzen«, betonte Warken bei der Benennung. Daher freue sie sich, dass das Kabinett die drei Beauftragten auf ihren Vorschlag berufen habe.
Dass der Bonner Virologe Streeck, der bei der Bundestagswahl im Februar erstmals kandidiert hatte und per Direktmandat in den Bundestag einzog, dem ehemaligen Bundesdrogenbeauftragten Burkhard Blienert (SPD) im Amt nachfolgen soll, war schon länger im Gespräch. Streeck war während der Coronapandemie oft in den Medien präsent und machte sich als Berater und Experte einen Namen. Er ist Mitglied des aktuellen Gesundheitsausschusses.
Warken erwähnte Streecks Position als populärer Wissenschaftler und äußerte die Hoffnung, dass sein medizinischer Background dazu beitragen könne, »die häufig emotional aufgeladene Drogendebatte zu versachlichen«. Streeck kündigte an, er wolle als Arzt und Wissenschaftler »nicht mit dem Zeigefinger mahnen, sondern helfen, aufklären und handeln«. Besonders Kinder und Jugendliche bräuchten besseren Schutz – »vor Sucht, vor digitalen Risiken und vor neuen gefährlichen Substanzen wie synthetischen Opioiden«.
Wie gut sich Warken und der neue Drogenbeauftragte verstehen werden, bleibt abzuwarten. Streeck war schon zu Lauterbachs Amtszeiten für seine teils kritische und konträre Haltung zur Regierungsmeinung bekannt. Nun ist er qua Amt der Regierung unterstellt. Beim Thema Drogen bietet die aktuelle Gesetzeslage zumindest einigen Zündstoff, denn die Union wollte die noch von der Ampel durchgesetzte Teillegalisierung von Cannabis zurücknehmen. Die Ansage schnurrte im Koalitionsvertrag mit der SPD dann auf die Ankündigung zusammen, in diesem Herbst »eine ergebnisoffene Evaluierung« des Gesetzes anzusetzen.
Zumindest bislang nicht deckungsgleich sind auch die Positionen Streecks und Warkens bei Cannabis. Streeck hatte einst – in der Position des Mediziners – festgestellt, dass die These, in Ländern mit Cannabislegalisierung sei der Konsum gestiegen, nicht zutreffe. Warken hingegen zeigte unlängst eine restriktivere Einstellung. So sei der Zugang zu Medizinalcannabis sehr einfach, kritisierte sie in einem Interview mit der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung«. Warken warnte: »Cannabis ist eine Rauschdroge und kann insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene gefährden.«
Daher wolle sie die »zu leicht zugänglichen Online-Verschreibungen einschränken«, so Warken zur FAZ. Im steigenden Verbrauch von medizinischem Cannabis sieht die Ministerin demnach »ganz klar Missbrauch« und will dagegen vorgehen. Dies dürfte zumindest eine Richtung anzeigen, wie sie die Teilfreigabe von Cannabis zu Genusszwecken einschätzt.
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