Stolz will keine Abstriche bei Apotheken-Reform |
Alexander Müller |
05.09.2025 09:46 Uhr |
Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) fordert eine Stärkung der Apotheke vor Ort. / © Kreis Bergstraße
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, zumindest Eckpunkte ihres Apotheken-Reformgesetzes am 16. September beim Deutschen Apothekertag (DAT) vorzustellen. Die Ministerin sieht sich nach eigenem Bekunden an die Vorgaben des Koalitionsvertrags gebunden. Darin hatten sich Union und SPD auf sehr konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Apotheken geeinigt.
Hessens Ministerin Stolz schlägt in die gleiche Kerbe: »Die Reform ist eine große Chance und der Bund muss die im Koalitionsvertrag ausgehandelten Punkte umsetzen – Apotheken müssen auch in Zukunft flächendeckend verfügbar sein.«
Stolz fordert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, die im Koalitionsvertrag ausgehandelten Punkte umzusetzen. Apotheken seien »Garanten für eine niederschwellige und hochwertige Beratung und ein unverzichtbarer Teil der Gesundheitsversorgung«, so Hessens Gesundheitsministerin.
Stolz weiter: »Es ist ein starkes Signal in die Apothekerschaft hinein und an die Bürgerinnen und Bürger, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken das Apotheken-Reformgesetz als eines der ersten ihrer Amtszeit anpackt und auf den Weg bringt. Denn es gibt dringenden Handlungsbedarf, um die Apotheken zu erhalten.«
Gleichwohl hätte sich die Apothekerschaft die vor der Wahl immer wieder versprochene Soforthilfe schon vor dem Reformgesetz gewünscht. Eine einmalige Honorarerhöhung wäre über eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ohne Gesetz möglich gewesen. Auch die angekündigte Reaktion auf das »Skonto-Urteil« des Bundesgerichtshofs (BGH) hätte die Regierung schnell liefern können. Doch nach Informationen der PZ besteht im Bundesgesundheitsministerium (BMG) der feste Vorsatz, das Thema Apotheke in dieser Legislatur nur einmal anzufassen.
Stolz hat nicht nur den Koalitionsvertrag beim Kapitel Gesundheit mitverhandelt, sondern nach eigenem Bekunden auch danach die Anliegen der hessischen Apothekerschaft immer wieder nach Berlin weitergereicht. Handlungsbedarf bestehe demnach vor allem in drei Bereichen, die das hessische Gesundheitsministerium so umreißt:
»Nur durch eine angemessene und regelmäßig fortgeschriebene Vergütung lässt sich die wirtschaftliche Basis der Vor-Ort-Apotheken sichern und damit eine flächendeckende Versorgung auch in strukturschwachen Regionen gewährleisten.«
»Eine Entlastung von bürokratischen Hürden ist dringend erforderlich. So müssen beispielsweise Dokumentationspflichten und Kostenvoranschlagsverfahren bei Hilfsmitteln vereinfacht werden. Auch eine Überprüfung der Austauschpflichten im Rahmen von Rabattverträgen und Festbeträgen ist notwendig, um der Versorgungsrealität gerecht zu werden.«
»Apotheken können mit zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen einen noch größeren Beitrag zur Prävention und Versorgung leisten. Dafür brauchen sie die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.«
Eine umfassende Reform müsse nicht nur die Zukunft der Apotheken vor Ort sichern, fordert Stolz. Auch die Patientinnen und Patienten müssten entlastet werden, Stolz hat dabei eine verlässliche Arzneimittelversorgung, weniger Bürokratie und zusätzliche Leistungen direkt in der Apotheke im Blick.
Apotheken müssten auch in Zukunft flächendeckend verfügbar sein. »Besonders in ländlichen Regionen sind sie oftmals die erste und wichtigste Anlaufstelle im Gesundheitswesen und damit unverzichtbar für eine verlässliche Versorgung der Bevölkerung«, so Stolz.
Die angekündigte Apotheken-Reform sei »eine große Chance, die wirtschaftliche Basis der Apotheken zu sichern, ihre heilberufliche Rolle weiterzuentwickeln und zugleich die Patientinnen und Patienten zu entlasten«, so Hessens Gesundheitsministerin. Sie sieht sich damit grundsätzlich auf einem Kurs mit Bundesministerin Warken.