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Verfassungsbeschwerde eingereicht

Stolle geht gegen Präqualifizierung-Ende vor

Die Präqualifizierungspflicht für apothekenübliche Hilfsmittel ist seit dem 1. April Geschichte. Die Sanitätshäuser sehen sich benachteiligt. Wie angekündigt, hat das Sanitätshaus Stolle nun Verfassungsbeschwerde eingereicht. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 05.04.2024  11:56 Uhr

Das im Juli 2023 beschlossene »Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz« (ALBVVG) befreit die Offizinen von der Präqualifizierungspflicht bei apothekenüblichen Hilfsmitteln. Da der Deutschem Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband  zunächst klären mussten, was unter »apothekenüblich« zu verstehen ist, endete die Präqualifizierungspflicht erst am 1. April 2024.

Das Sanitätshaus Stolle hatte bereits im vergangenen Jahr eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz angekündigt und diese nun am 2. April tatsächlich eingereicht. »Mit der einseitigen Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung hat der Gesetzgeber kurzerhand den fairen Wettbewerb sowie einheitliche Qualitätsstandards zwischen Apotheken und Sanitätshäusern über Bord geworfen. Zumal in völliger Missachtung der Sanitätshäuser als eigentliche Versorger im Hilfsmittelbereich die Definition angeblich apothekenüblicher Hilfsmittel allein der Apothekerlobby und den Krankenkassen überlassen wird«, teilt das Unternehmen in einer Pressemitteilung mit. 

Der Stolle-Geschäftsführer Detlef Möller sieht den Gleichheitsgrundsatz und die Berufsausübungsfreiheit durch das ALBVVG »eklatant verletzt«. Die »fortgesetzte politische Ignoranz gegenüber den Sanitätshäusern und der mittelständisch geprägten Struktur in der Hilfsmittelversorgung« müsse ein Ende haben. 

Versorgungsqualität in Gefahr? 

Das Sanitätshaus Stolle betonte, dass die Präqualifizierungspflicht eingeführt worden sei, um eine einheitliche Versorgungssicherheit der Versicherten zu gewährleisten. Das gehe aber nur, wenn  alle beteiligten Leistungserbringer ihre entsprechende Eignung rechtlich nachwiesen. »Da dies nun für bestimmte Hilfsmittel bei Apotheken nicht mehr der Fall sein soll, sehen wir eine erhebliche Gefahr für die Versorgungsqualität der Versicherten«, heißt es auf der Website des Unternehmens. 

Für die Verfassungsbeschwerde hat Stolle nach eigenen Angaben die Kanzlei Zuck aus Vaihingen bei Stuttgart beauftragt. »Wir sind zuversichtlich auf diesem Weg die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung zu Fall zu bringen und damit den fairen Wettbewerb sowie einheitliche Qualitätsstandards in der Hilfsmittelversorgung wieder herzustellen«, erklärte Geschäftsführer Möller.

Das Unternehmen rechnet mit einer Verfahrensdauer von ungefähr zwei Jahren. Sollte die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben, würde das betroffene Gesetz für nichtig erklärt. 

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