STIKO-Empfehlung für RSV-Impfstoff von Moderna |
Christina Hohmann-Jeddi |
14.04.2025 14:00 Uhr |
Der RSV-Impfstoff von Moderna enthält die Bauanleitung für das stabilisierte Präfusions-F-Glykoprotein des RS-Virus. / © Moderna
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat den mRNA-Impfstoff mResvia® des US-Unternehmens Moderna gegen das Respiratorische Synzytialvirus (RSV) in ihre Empfehlung mit aufgenommen. Das teilte die Kommission am 10. April im Journal »Epidemiologisches Bulletin« (15/2025) mit. Eine einmalige Impfung sollen laut STIKO alle Personen ab 75 Jahre erhalten sowie Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit einer relevant beeinträchtigenden Grunderkrankung und Menschen, die in Einrichtungen der Pflege wohnen.
Die STIKO hatte bereits im Herbst 2024 diese Empfehlung für zwei proteinbasierte RSV-Impfstoffe ausgesprochen und jetzt neu den mRNA-RSV-Impfstoff geprüft und ebenfalls mit aufgenommen. Die genannten Personengruppen sollten »eine einmalige RSV-Impfung mit einem der drei zugelassenen Impfstoffe möglichst vor der RSV-Saison« erhalten, so die STIKO. »Eine präferenzielle Empfehlung für einen der Impfstoffe kann nicht ausgesprochen werden.«
Der RSV-Impfstoff von Moderna ist in einer gebrauchsfertigen Fertigspritze erhältlich, teilte der Hersteller mit. Die Zehner-Packung (N2) soll zum Start der Impfsaison verfügbar sein. »Wir freuen uns sehr, dass Deutschland zu den ersten Ländern der Europäischen Union gehört, die unseren RSV-Impfstoff empfehlen«, so Andreas Pollner, General Manager, Moderna Deutschland, in einer Mitteilung.
Bereits im August 2024 wurde der Impfstoff durch die Europäische Kommission zur aktiven Immunisierung bei Erwachsenen ab 60 Jahren zur Prävention von durch RSV verursachten Erkrankungen der unteren Atemwege zugelassen. Ob er vollständig erstattungsfähig wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
Vor mResvia hatten die Proteinimpfstoffe Abrysvo® von Pfizer und Arexvy® von GSK eine Zulassung zur Schutz vor RSV-bedingten Atemwegserkrankungen erhalten. Abrysvo ist der RSV-Impfstoff mit der breitesten Indikation in der Europäischen Union: Er darf – nach einer Zulassungserweiterung vom 9. April – bei allen Personen ab 18 Jahren zum Einsatz kommen. Zuvor war er für Personen ab 60 Jahren und für Schwangere (zum Schutz der Neugeborenen) zugelassen.