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Biosimilars

Stärkung der Nachahmer

Das Einsparpotenzial durch den Einsatz von Biosimilars will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stärker nutzen. Damit die Nachfolge-Präparate ehemals patentgeschützter Biopharmazeutika schneller in die Versorgung kommen, hält der heute in Berlin vorgestellte Referentenentwurf zum sogenannten Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) einige Regelungen vor.
Ev Tebroke
16.11.2018  14:52 Uhr

Damit künftig mehr Biosimilars zum Einsatz kommen, sollen Apotheker für bestimmte Original-Biologika die entsprechenden Nachahmerprodukte abgeben müssen – vorausgesetzt der Arzt hat den Austausch nicht ausdrücklich auf dem Rezept untersagt. Diese Prozedere ist bei Generika bereits seit Längerem üblich.

Aus Rücksicht auf die Unterschiede zwischen einem Generikum und einem Biosimilar zum jeweiligen Bezugsarzneimittel soll aber keine automatische Austauschbarkeit geregelt werden. Voraussetzung für einen aut-idem-Austausch eines Biosimilars ist vielmehr eine vorherige Feststellung der Austauschbarkeit durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Dieser soll in einer Richtlinie festlegen, welche Originalpräparate konkret durch Biosimilars ausgetauscht werden sollen.

Zudem soll die Selbstverwaltung feste Versorgungsziele mit diesen Folgeprodukten vereinbaren. Derzeit gibt es zwar schon Verordnungsquoten, diese differieren laut Bundesgesundheitsministerium aber regional sehr stark. Die Verordnung von Biosimilars sei in der Regel wirtschaftlicher als die Verordnung des Original-Präparats, heißt es im Entwurf. »Vereinbarungen zu Arzneimitteln auf regionaler Ebene zwischen den Krankenkassen, Ersatzkassen und den Kassenärztlichen Vereinbarungen müssen daher auch für diese Arzneimittelgruppen Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele definieren.«

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