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Vor der Kabinettsrunde
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Staatssekretäre besprechen ApoRG

Aktuell steht das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) noch auf der Agenda für die Kabinettssitzung am kommenden Mittwoch. Die umstrittenen Punkte müssten am Montag von den Parlamentarischen Staatssekretären ausgeräumt werden. Im Zentrum dürfte dabei die »Apotheke ohne Apotheker« stehen.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 16.08.2024  15:00 Uhr

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) möchte das ApoRG am 21. August durchs Kabinett bringen. Wie die PZ aus Regierungskreisen erfuhr, steht das Vorhaben auf der Liste für die Staatssekretärsrunde, die immer montagsnachmittags vor der Kabinettssitzung tagt. Dabei wird regulär die Tagesordnung für das Treffen der Ministerinnen und Minister am Mittwoch festgelegt.

Es steht also noch nicht fest, ob es das ApoRG tatsächlich am Mittwoch ins Kabinett schafft. Dasselbe gilt für das Gesundes-Herz-Gesetz, mit dem Lauterbach die Präventionsmaßnahmen für chronische Erkrankungen stärken möchte. An beiden Vorhaben aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird offenbar noch geschraubt. Denn dem Vernehmen nach hat Lauterbachs Haus noch keine Entwürfe zur Abstimmung vorgelegt.

Der Widerstand innerhalb der Regierung gegen das ApoRG ist verbrieft. Wie die PZ gestern berichtete, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen Leitungsvorbehalt eingelegt. Konkret ging es dabei um die von Lauterbach vorgesehene Regelung, wonach Apotheken ohne Präsenz eines Approbierten betrieben werden dürfen. »Es wird zurzeit geprüft, ob eine oder mehrere Apothekerinnen und/oder Apotheker in direkter und persönlicher Verantwortung als Filialleitung fungieren sollten. Dieser Prozess der Prüfung ist noch nicht abgeschlossen«, so eine BMBF-Sprecherin.

Veto gegen »Apotheke light«

Der Leitungsvorbehalt des BMBF betreffe »unter anderem auch« die Regelungen zu den Filialapotheken, so die Sprecherin. Welche anderen Aspekte womöglich kritisch gesehen werden, verrät das Ressort von Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) auf erneute Nachfrage aber nicht: »Die Details sind Gegenstand des laufenden Verfahrens, zu dem wir uns nicht weiter äußern können.«

Zumindest das Bundesjustizministerium (BMJ) scheint nicht mehr im Weg zu stehen. Nach mehreren Besprechungsrunden mit dem BMG sollte die Rechtsprüfung bis zum Stichtag abgeschlossen werden können.

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